Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

88 II. Hauptstü ck. Wann bey einer NisrtirungdieSu- xerrevlsion einzu- trete»-Ijdt. Was nach jeder tlebernahme der von Lieferanten eingegangenerrTü- cher inGegenrvart des Officiers vom Departementu. eines Meisters zu geschehen hat. n Beobachtungen für den Departe- ments - Dffictcr nach der Abmes- (ung. ten Tücher ausmachen muß, die Anzahl der übernommenen Stücke aber bemerkt sich der Visitirende für sich. $. 3o6. Glaubt ein Lieferant, daß ihm der Visitirende zu viel ausgeschossen habe, so kann er dießfalls bey dem Comman­danten eine Supverrevision ansuchen; bey einem beriet) Vorfall wird diese Revision von dem Eommandanten mit Beyziehung mehrerer Mithafter, und des respicirenden Feldkriegs - Commissärs vorgenommen. §. 507. Nach jeder Uebernahme der von Lieferanten eingelie- ferten Tücher werden selbe in Gegenwart eines Stabs-Ossi- ciers, des refpicirenden Kriegs > Commissärs, und Officiers vom Departement, und eines Meisters auf einer 5 Ellen langen an beyben Enden mit Eisen beschlagenen Tafel, auf welcher auch die einzelnen Ellen, und diese wieder in Achttheile abqetheilter angemerkt sind, abgemessen, das Ellenmaaß daraus geschrieben, und jedes Stück nnmme- rirt (die weissen Tücher werden mir Rothes nummerirt, und beschrieben, auf die gefärbten Tücher aber werden Zettel angenäht, und das Nummero , und Ellenmaaß mir Dinte darauf geschrieben) so daß bey jeder Farbe mit Eintritt jeden Militär - Jahrs von Nr° 1 angefangen, und in chronologischer Ordnung das ganze Zahr hindurch fort« gefahren wird^. Uebrigens dürfen die Tücher bey der Ue- bermessung nicht angezogen und ausgedehnt werden. §. 308. Der Officier hat jedes Stück nach der Abmessung gleich in sein Aufnahms Protocoll einzutragen, und wenn er so die ganze Lieferung ausgenommen hat, so geschieht durch den respicirenden KriegS-Commissar und RechnungS- Beamten die Controlle über die Aufnahme. Gleich nach dieser Aufnahme hat der Ossicier das Ellenmaaß, erst zu 10 und 10 Stück, dann im ganzen zu summixen, und wenn die Summen übereintreffen, so stellt der Officier dem Lieferanten den Lieferschein aus.

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