Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

J. H a u p r st ü ck. Von 6cm Wirkungskreise 6er bcy ben Truppen angestellten Stabs - Dfficiere. í^/íefn- erstreckt sich bet) einem Regiments-, Bataillons­oder Corps - Commandanten auf alle Militär - Oekonomie- Zweige seines Commando, wobey ihn bet) größer» Trup­pen-Körpern auch die übrigen Stabs - Officiers durch ihre thätige Mitwirkung unterstützen müssen. §. 2. Zeder Regiments - Commandant muß seinen Werb­bezirk und dessen Waffenfähige genau kennen, damit er auf die sichere Ergänzung seines Regiments im Falle der Rothwendigkeit mit Gewißheit rechnen kann. $ . 3. Darum muß er sich auch die jährliche Conscription seines Werbbezirks zur besonder» Sorgfalt rechnen, auf den vollständigen Unterricht der zur Conscription comman- bitten Officiere sehen, und denselben die verläßige Erhe­bung der Volksmenge, und deren richtige Classifikation, dann die Evidentmachung der Anzahl der verschiedenen Viehgattungen , sammt deren Besitzern, und dabey vor­züglich die verläßige Auseinandersetzung der Zahl und Be­schaffenheit der Zug- und Tragthiere, welche zum Gebrau­che der 2frtnee im Kriege geeignet sind, mit Nachdruck em­pfehlen. Der Regiments - Commandant hat auch jeden A §. l. Wirkungskreis der Regiments-, Bataillon»- und Corps-Comman­danten. Der Regiments- Commandant soll seinenWerbbezirk genau kennen. Beobachtungen besRgmtS..Com­mandanten bey Conscribirungsei- neSWerbbezirkeS.

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