Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

4o I. Hauptstück. Was unter ei- nemöepofitumju verftetzen ist. Wie die ließet*- gftße eines Olegtm. nn ben neuenGvm» Mandanten des­selben zu aesche- Hen Hat. WasbeymTod- sall etreS Regi­ment» . Gommntt- danten zu beobach­ten,lind wer einst­weilen daS Önte­ti imS» Cvmnrando zu fuHren Hat. Individuen entweder durch gleich baren Erlag oder durch Abzug von der Gage hereinzubringen. §. i3o. Ein Depositum ist eine Forderung, die entweder das Aeral'ium, oder die Parrey vom Regiment zu em­pfangen hat. Das elftere, welches man Aerarial-Depositum nennt, haben die Commandanten immer an die Kriegs » Caffen abführen, und auf diese Art diese Beträge berichtigen zu lassen. Die letzter», unter dem Ausdruck Particular-Deposita bekannt, haben die Commandanten den Compagnien oder Eskadronen, oder einer sonstigen Regiments-Partey immer gleich hinauszahlen zu lassen. § . igv Jedem neuen Regiments - oder Corps-Commandanten müssen vom Vorfahrer, wenn er quittirt, befördert, trans- ferirt, in Pensions-Stand übersetzt, oder kassirt wird, oder von dessen Erben, wenn er stirbt, alle auf das Re­giments-oder Corps - Commando und dessen Verwaltung Bezug nehmende Schriften, dann alle unter der Vermal« tung des Regiments oder Corps stehende. Vorräthe aller Art, förmlich und zu dem Ende schriftlich übergeben wer­den, damit der Commandant von dem Zeitpunkt dieser Uebergabe in die wirkliche Ausübung der ihm in Anse­hung dieser Gegenstände zustehenden Rechte, und in die daraus zugleich entstehenden Verbindlichkeiten eintrete. §- 132* Zn der Abwesenheit, oder bey dessen Todfall haben der abtretende Regiments - oder Corps-Commandant, oder dessen Erben einen Stabs-Officier zu bevollmächtigen, der in seinem, oder ihrem Nahmen mit voller Gültigkeit diese Uebergabe bewerkstellige. Ohne Vollmacht hat der älteste Stabs-Officier des Regiments nur dann ein Regiment oder Corps auf eigene Haftung bis zur wirklichen Uebergabe zu übernehmen,

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