Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
3.2 8 41. Hauptstück. We lches Buch der Beamte bey der Leder-Mani- Pnlation zu führen hat. Wenn Regimen- ter Leder-Sorten in Materiale abfassen, waS zu beobachten kommt. §. 402. Der Beamte hat in der Leder-Manipulation nur ein Verschneidungsbuch, und weil ausserKalb- und Schaf-, dann rauhen Lämmerfällen nur ein beyläufiger Divident besteht, der niemahls genau entworfen werden kann, wie bey Tuch und Leinwand, so kann er auch nur bey Tuch, Leinwand, Kalb- und Schafleder, und Lämmerfellen die Ersparung entwerfen, bey den übrigen Leder-Gatlungen kann man sich nur beyläufig überzeugen. Bey jedem monathlichen Abschluß wird ebenfalls ein Znventarium und ein Girirungs - Ausweis versaßt. lieber die an Civil - Arbeiter verausgabte Sorten wird ein Vormerkungsbuch, so wie über die durch Milcher in der Werkstatt erzeugte Sorten ein Protocoll geführt. Zn der Schusterey werden die zugeschnittene Sorten rheilweise jedem Arbeitsbankel, bey welchem 4 Arbeiter sitzen, gegeben. Die Visitirung der fertigen Sorten wird ebenfalls durch die Meister gleich bey der Einlieferung vorgenommen, uni) üde Freytag wie in der Schneiderey vonsammt« lichen Mithaftern und Officieren nochmahls widerhohlt. Der Visitir - Rapport und der Gegenzettel, sowie die Strazza der Schusterey, und die Protokolle über die geringhaltigen und unbrauchbar übernommenen Sorten werden gleichfalls geführt. §. 403. W enn Regimenter Sorten in Materiale abfassen, welches zwar bey der Schusterey selten geschieht, so muß das nähmliche beobachtet werden, wie bey der Schneiderey. Es wird nährnlich Materiale und Macherlohn in ein Protocoll, wie bey der Tuch-Manipulation eingetragen , und von'dem fassenden Officier der richtige Empfang bestättiget. Der Beamte hat ein Zahlungs - Protocoll über das erfolgte Macherlohn wie bey der Schneiderey zu führen; damit das gebührende Macherlohn bey der Kasse erfolgt wird, muß eine von dem Rechnungsbeamten