Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

und Officier unterfertigte Quittung wie bey der Schnei­derei) ausgestellt werden, desgleichen erhalt auch jeder fastende Officier einen Ausweis über die empfangenen Materialien , und erhaltenen Macherlohn , wie in der Schneiderey. So wird bey diesem Departement auch ein Kasse- Prorocoll der Leder-Manipulation; dann ein wöchentli­ches Zahlungslisten-Protokoll für Militzer, welches der Beamte zu führen hat, und ein Zahlungslisten - Protocoll für den Officier, geführt, lieber das Schnittlohn wird ebenfalls eine Quittung wie bey der Schneiderey gemacht. So ist auch ein Zahlnngslisten - Protocoll für die durch Bürgerliche erzeugten Sorten, welches der Beamte zu unterhalten hat, dann jeneS für den Officier zu führen, lieber die Werkzeug-Vergütung und Mittelding, dann über den Schnittlohn der durch Bürgerliche erzeugten Sor­ten, sind Quittungen wie in der Schneiderey zu verfassen, lieber die in ein anderes Magazin commandirte Mann­schaft muß ebenfalls ein Prolocoll geführt, monathlich eine Consignation verfaßt, und wie bey der Schneiderey die Bestattigungen der Magazine beygelegt werden. §. 404. Wegen richtiger Stellung des Manipulations-Ertrac- tes muß sich der Beamteebenfalls einen Zusammensatz wie bey der Schneiderey machen. Alle auf diese Manipulation Bezug habenden hohen Verordnungen und Commando»Befehle werden in ein eigenes Protocoll eingetragen. §. 4°5* Was die Tischlere»), Gürtlerey, Lackirerey und Schuh- schwarzung betrifft, so wird solches wie in allen vorher­gehenden Manipulationen geführt. Die Protocolle die- ferManipillation sind: i.das Holz-Manipulatious-Haupt- buch, 2. das Kasse - Protocoll für die Ho'j-Manipulation, Z. das Holz - Mam'pulationS - Protokoll über die in der Werkstatt erzeugten, 4. die Rapports - Strazza der Holz­Z N.d Pflichten d.Stabs-Off. bey denMont.Oek.Commiss. 129 Wie die Beam­te wegen Stellung bei Manipulati­on» - Extracte» fürzugetzen haben. Wie die Tisch­ler, Gürtler, La- quirer und Schuh- schwärzeren ge­führt, und welche Protocolle diese» Departement zu unterhalten hat.

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