Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

dnng Vorkommen, und er hat daher nicht nothwendig, unnöthige Rubriken einzuziehen. §. 4oo. Der Manipulations - Extrakt, und die Zahlungslisten werden von dem Feldkriegs - Commissär revidirt; es wird sonach in den Zahlungslisten das jeweilige, von dem Hof- kriegsrathe bestimmte Schnitt-, Mittelding und Macher­lohn eincollationirt, und dannausgerechnet. Bey Revi- dirung der Extrakte wird die Erzeugung vermög den Zah­lungslisten eingestrichen, und untersucht, ob der Divident richtig angeseht, und die erzeugten Sorten nach demsel­ben richtig berechnet wurden, dann ob die Verwendung richtig ablaterirt, und nach dem Verschneidungs-Proto­koll gehörig angeseht, und die Ersparung ausfallend ge­macht worden ist, wozu die Verschneidungs-Bücher ein­gesehen werden müssen, lieber alle ergangene Commando- Befehle und Hofkriegsräthliche Verordnungen, welche auf die Manipulation Bezug haben, wird ein eigenes Proto­coll geführt. §• 4ol» Das Departement Nro. 13. hat die Leder-Manipu­lation , Tischlerey, Gärtnerey, Lackirerey, und Schuh­schwärzung. Die Leder - Manipulation wird im Ganzen eben so , wie die Tuch-Manipulation geführt. Die in diesem De­partement unterhalten werdende Protokolle und sonstig zu verfassende Dokumente sind: 1. das AnschaffungS- Protocoll, 2. dre Gegenzetrel über die aus den Magazinen gefaste ten Materialien, 2 . das Ausnahms - Protocoll der Leder-Manipulation, 4- das Protokoll über das empfangene Leder, 5. die Zuscynirt-Bücher, 6. das Protokoll über die zugeschnittenen Sorten für den Offikier. V.d.Psiichten d.Stabs-Off.bey denMont.Oek.Commiss. 127 Wie bey 9tebU bitun 5 der Ma- nípulrttioní- Ex­tráé te und Zah- lungsliften futju- gehen ist. Was bas De­partement Nr.rz enthalt und tuet« che Protocolle sel­bes zu führen har.

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