Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

I. Hauptst ü ck. Wo bi« 9t«gi» menta . GSomman* bauten bey den Kavallerie- Neai. mentsen den, Er. fax von abqangi. gen Schmieden zu nehmen, u. wenn diese nicht zurei« *en sollten, wo sie die Bewilli. gung bey Stufnah« me solcher Hand. werkS « kündigen Leute einzuhohlen haben. Wann die Re« ZimentS « Com« Mandanten offene Trompeter, Stel. len ersetzen kön. r.en, und welche sie fürwahlen sol. len. liehen und äußerlichen Krankheiten begabt seyn, und schon Beweise seiner vorzüglichen Fähigkeiten , einer ausgezeich­neten Verwendung, und eines besonders guten morali­schen Betragens um so mehr abgelegt haben, als er sehr oft die Dienste eines Regiments-, Corps und Chef Ärzten zu versehen hat. Den Regiments- und Corps - Cominandanten bleibt zwar das Recht des Vorschlags zur Besetzung der vaean- teu Regiments - Arztens - Stelle einberäumt, der Obcrst- Feldarzt hat aber nur dann, wenn der m Antrag gebrachte Oberarzt dem Zwecke vollkommen entspricht, mithin wirk­lich der verdienstlichste und geschickteste in der Armee ist, auf diese Vorschläge Rücksicht zu nehmen, jedesmahl aber das vom Regiment empfohleneZndividuum dem Hofkriegs- rathe nahmhafr zu machen. §• 17. W enn sich ein Abgang an Schmieden bey den Caval« lerie - Regimentern ergibt, so haben die Regiments - Com- mandanten gebildete Leute bey dem Thierarzeney-Zuftirute von den dort stets vorhandenen zwölf nneingetheilten Schmieden nachzusuchen, und soweit diese nicht zureichen, haben die Commandanten beym Hofkriegsrath die Bewil­ligung nachzusuchen, des Schmiedhandwerks kündige Leute dann aufzunehmen, wenn keine Leute von der obligaten Mannschaft mir dieser Eigenschaft zur Uebersehung vorge­funden werden. Die Beförderung der Schmiede zu Oberschmieden hat sich der Hofkriegsrath Vorbehalten. $. 18. D ie Regiments - Commandanten sollen nur dann die offenen Trompeter-Stellen ersetzen können, wenn bey sämmtlichen Cavallerie-Regimentern der Armee keine über­zählige Trompeter mehr vorhanden sind. Hierzu sollen von den Regiments - Commandanten taugliche Landeskinder, besonders aber die sogenannten

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