Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
I. Hauptst ü ck. Wo bi« 9t«gi» menta . GSomman* bauten bey den Kavallerie- Neai. mentsen den, Er. fax von abqangi. gen Schmieden zu nehmen, u. wenn diese nicht zurei« *en sollten, wo sie die Bewilli. gung bey Stufnah« me solcher Hand. werkS « kündigen Leute einzuhohlen haben. Wann die Re« ZimentS « Com« Mandanten offene Trompeter, Stel. len ersetzen kön. r.en, und welche sie fürwahlen sol. len. liehen und äußerlichen Krankheiten begabt seyn, und schon Beweise seiner vorzüglichen Fähigkeiten , einer ausgezeichneten Verwendung, und eines besonders guten moralischen Betragens um so mehr abgelegt haben, als er sehr oft die Dienste eines Regiments-, Corps und Chef Ärzten zu versehen hat. Den Regiments- und Corps - Cominandanten bleibt zwar das Recht des Vorschlags zur Besetzung der vaean- teu Regiments - Arztens - Stelle einberäumt, der Obcrst- Feldarzt hat aber nur dann, wenn der m Antrag gebrachte Oberarzt dem Zwecke vollkommen entspricht, mithin wirklich der verdienstlichste und geschickteste in der Armee ist, auf diese Vorschläge Rücksicht zu nehmen, jedesmahl aber das vom Regiment empfohleneZndividuum dem Hofkriegs- rathe nahmhafr zu machen. §• 17. W enn sich ein Abgang an Schmieden bey den Caval« lerie - Regimentern ergibt, so haben die Regiments - Com- mandanten gebildete Leute bey dem Thierarzeney-Zuftirute von den dort stets vorhandenen zwölf nneingetheilten Schmieden nachzusuchen, und soweit diese nicht zureichen, haben die Commandanten beym Hofkriegsrath die Bewilligung nachzusuchen, des Schmiedhandwerks kündige Leute dann aufzunehmen, wenn keine Leute von der obligaten Mannschaft mir dieser Eigenschaft zur Uebersehung vorgefunden werden. Die Beförderung der Schmiede zu Oberschmieden hat sich der Hofkriegsrath Vorbehalten. $. 18. D ie Regiments - Commandanten sollen nur dann die offenen Trompeter-Stellen ersetzen können, wenn bey sämmtlichen Cavallerie-Regimentern der Armee keine überzählige Trompeter mehr vorhanden sind. Hierzu sollen von den Regiments - Commandanten taugliche Landeskinder, besonders aber die sogenannten