Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

110 II. Hauptstück. Mit welchem Departement die nach jeder Ablie­ferung zu erfol« gendenLieferschei- ne gleich zu hal­ten sind. Was das De- partement Nro. 5 zurAuföewahrung erhalt, und welche lprotocolle selbes zu führen hat. tion nach vorher gegangener Kassirung der Anweisungen gefertiger, und sodann dem das Geld-Rechnungs-Geschäft besorgenden Rechnungs-Führer zugemittelt, welcher aus den gesammelten Consignationen die Holz- und Lichter-Be­rechnung verfaßt. W enn von der Commission Brennholz angekanft wird, so darf die Bezahlung nicht eher erfolgen, als bis das auf dem Commissions - Holzplah aufgeschlichtete Holz von dem dieses Departement respicirenden Mithafter abgezählt, und rücksichtlich der Schlichtung untersucht worden ist, eben so müssen die Kerzen in seiner Gegenwart abgewogen, uni) das Brennöhl abgemessen werden. ft. 367. Die nach jeder Ablieferung zu erfolgenden Liefer­scheine sind mit jenen deö iten Departements ganz gleich. Der Officier dieses Departements hat auch die Ver­pflegung der Milcher.- Mannschaft zu besorgen, es wird daher jedesmahl die Geld-, Vrot - und Holz-Gebühr in Gegenwart des Mithafters ausgegeben. ft.. 368. Das Departement Nro. 5 enthält alle Monturs-Sor­ten, welche aus Tuch, oder Hallina erzeugt sind. Alle schon lange erliegende Vorräthe müssen im Früh-und Spätjahre ausgeklopfet werden, damit keine Schaben die Monrurs« Sorten verderben. Auch müssen zur Sommerzeit die Fensterläden den gan­zen Tag verschlossen bleiben, damit das Magazin immer in Kühle erhalten wird. Die in diesem Departement zu führenden Protokolle sind: 1. Das Protocoll über Empfang und Ausgabe, 2. die Rapports - Strazza , Z. das Vormerkungs-Protocoll, 4. der wöchentliche Vorraths - Rapport, 5. das Verpackungs - Protocoll, 6. das Stellagen - Protocoll, dann

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