Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Pflichten d.Stabs-Off. bey denMont.Oek.Cornmiss. m 7. das Protocoll, oder sogenannte Farben-Verzeichniß über die vorhandenen Egalisirungen, egalisirte Rockel und Husaren-Montur, und 8. das Protocoll über die erflossenen hohen Verordnungen und CommandoBefehle. § . 36g. Das Verpackungß - Protocoll ist im Ganzen das nämliche, wie in den übrigen Departements, nur daß es nach den verschiedenen Departements abgeändert werden muß. Das Farben - Verzeichniß aber besteht nur in diesem, und dem 7. Departement, und zwar in diesem, um immer in Kenntniß zu seyn, welche Egalisirung, egalisirte Rockel und verschieden färbige Husaren - Montur vorräthig ist, und im siebenten Departement, um zu wissen, welche gefärbte Husaren-Czako und Uhlanen - Czapka sich in Vorrath befinden. §. 370. Zn diesem so wie in dem 6ten Departement ereignet sich in Kriegszeiten auch mehrmahls der Fall, daß wegen Menge der Arbeitsleure, die von der Commission zuge- schnitten hinaus gegebenen Sorten nach ihrer Verfertigung nicht in der Manipulation visitirr werden können, sondern gleich bey dem 5. Departement abgeladen, und daselbst visirirt werden, in diesem Falle muß der dieses Departement respicirende Mithafter und der Officier so viel möglich immer zugegen seyn; nach der Visirrrung werden die überbrachren, und als gut anerkannten Sorten abgezählt, und dem Ueberbringer derselben ein Schein ausgestellt, auf welchem der Nähme des Ueberbringers, und die Anzahl der überbrachten Sorten angemerkt sind. §. 3;i. Die sogestaltig von jeder Partey übernommenen Sorten werden in das Vormerkungs - Protokoll eingetragen, und täglich Abends mit der Manipulation revidier, dann werden bie von dem Officier des ö. Departements den Beobachtungen hinsichtlich b.Ber- Packung«»Protokolls und de« Farben- Berzerchnis- ses. Mann in diesem, so wie in den vorhergehenden Departement die Vi- srtiruug, und in wessen Beyseyrr vorzüglich zu geschehen hat. WaS hinsichtlich der von Pac- teyen übernommenen Sorten die Departement» zu beobachten haben.