Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V.d.Pflichten d.Stabs-Off. bey d. Mont. Oek.Commlss. io5 nungen sowohl das Gewicht, als die Stücke verrechnet wer­den, bey Tuch und Leinwand aber nur die Elle. §. 353. Dey Versendungen, und andern Ausgaben wird eben so verfahren wie beym Departement Nro. 1. W enn Pfundleder verpackt wird, so werden jedes- mahl 10 Häute mit Stricken in einen Ballen zusammen­gebunden, dann das ganze Gewicht auf einem Sämisch-oder anderen Lederfleck, welcher auf den Ballen befestiget wird, geschrieben, und so versendet, die Terzen- und Brandsohlen- Häute werden ebenfalls in Rollen zu 5 oder 6 Stücken gebunden versendet, andere Ledergattungen und Felle aber werden in Verschlagen, oder Fässern verpackter versendet. §. 354. WennLogarn-Terzen zum Glanzstossen, Ober-Leder, oder Kalb- und Schaffelle zum Schwärzen hinausgegeben werden, so wird dieses Leder in das Zurichtungs» Proto- coll eingetragen, und nach der Zurichtung wieder aufge- nommen, weil das Terzenleder in der Zurichtung durch das Aussetzen an seinem Gewichte verliert, das Ober-Leder aber nur von darum, um sich die Ueberzeugung zu ver­schaffen, daß dasjenige Leder wieder zurückgelangt ist, wel­ches man in die Zurichtung gegeben hat. $ . 355. Wenn von andern Commissionen Leder durch Trans- ferirung zuwachset, so werden die Häute vermög den Pack­zetteln ausgenommen, sodann abgewogen, und die allen- falsige Anstände in dem Meldungs-Protocoll angezeigt. $. 356. Der wöchentliche Vorraths - Rapport, so wie die Stellagen-Bögen, und Tafeln, dann die Stellagen- Protocolls und Strazza werden in allen Magazinen gleich geführt. §. 357. Zn dem Departement Nro.4. werden alle Gattungen Ingredienzien, und Magazins - Erfordernisse, Bauholz, Versahrungsart beyVersendungen «. LluSgaben der­selben. BeobachtunAen, wenn lohgar Ter­zen zum Glanz- ftoßen, Oberleder oder Kalb- und Schaf-Felle zum Schwärzen hin- ausgegeben wer­den, Was in dem Meldung- - Pro- tocoll anzuzeigen kommt. Was ín bem Departement Nr. 4. aufzubewahren kommt, und wek­38et<íje iPtoto» colié in ben Sza­gaimén gleityju* füfjten fmt>.

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