Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
V.d.Pflichten d.Stabs-Off. bey d. Mont. Oek.Commlss. io5 nungen sowohl das Gewicht, als die Stücke verrechnet werden, bey Tuch und Leinwand aber nur die Elle. §. 353. Dey Versendungen, und andern Ausgaben wird eben so verfahren wie beym Departement Nro. 1. W enn Pfundleder verpackt wird, so werden jedes- mahl 10 Häute mit Stricken in einen Ballen zusammengebunden, dann das ganze Gewicht auf einem Sämisch-oder anderen Lederfleck, welcher auf den Ballen befestiget wird, geschrieben, und so versendet, die Terzen- und Brandsohlen- Häute werden ebenfalls in Rollen zu 5 oder 6 Stücken gebunden versendet, andere Ledergattungen und Felle aber werden in Verschlagen, oder Fässern verpackter versendet. §. 354. WennLogarn-Terzen zum Glanzstossen, Ober-Leder, oder Kalb- und Schaffelle zum Schwärzen hinausgegeben werden, so wird dieses Leder in das Zurichtungs» Proto- coll eingetragen, und nach der Zurichtung wieder aufge- nommen, weil das Terzenleder in der Zurichtung durch das Aussetzen an seinem Gewichte verliert, das Ober-Leder aber nur von darum, um sich die Ueberzeugung zu verschaffen, daß dasjenige Leder wieder zurückgelangt ist, welches man in die Zurichtung gegeben hat. $ . 355. Wenn von andern Commissionen Leder durch Trans- ferirung zuwachset, so werden die Häute vermög den Packzetteln ausgenommen, sodann abgewogen, und die allen- falsige Anstände in dem Meldungs-Protocoll angezeigt. $. 356. Der wöchentliche Vorraths - Rapport, so wie die Stellagen-Bögen, und Tafeln, dann die Stellagen- Protocolls und Strazza werden in allen Magazinen gleich geführt. §. 357. Zn dem Departement Nro.4. werden alle Gattungen Ingredienzien, und Magazins - Erfordernisse, Bauholz, Versahrungsart beyVersendungen «. LluSgaben derselben. BeobachtunAen, wenn lohgar Terzen zum Glanz- ftoßen, Oberleder oder Kalb- und Schaf-Felle zum Schwärzen hin- ausgegeben werden, Was in dem Meldung- - Pro- tocoll anzuzeigen kommt. Was ín bem Departement Nr. 4. aufzubewahren kommt, und wek38et<íje iPtoto» colié in ben Szagaimén gleityju* füfjten fmt>.