Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
lo6 II. Hauptftück. ét Protocollebey diesem Departement zu führen find. Was irt die Strazz» und daS Hauptbuch einzu- tragen ist. Wie hinsichtlkch der Meldung fürzugehen ist,'wenn in den Departe« ments Gerath- fchaiten nothwen- dig werden. Nägel, Ziegel, Kalk und sonsten, dann sämmtlicheHaus- gerälhschasten, ferner die Brenn-Marerialien zur Beleuchtung, Beheißung und die Better-Regie aufbewahrt. Z eder Abgang dieser Ingredienzien muß dem Comman- do gemeldet werden, welches sodann die Anschaffung nach Gutbefinden anordnet, oder verwirft. In diesem Departement werden folgende Protokolle geführt, als: 1. das Hauptbuch über Empfang und Ausgabe, 2. die Rapports - Strazza , 3. das Vormerkungs-Protocoll über alle in den verschiedenen Departements befindlichen Gerätschaften, 4» das VormerkungSeProtocoll über alle in Belag befindlichen Bett - Fournituren, 5. das Verpackungs-Protocoll, und 6. das Verordnungs - und Befehls-Protocoll. §. 358. Das Hauptbuch und die Strazza wird eben so geführt, wie in allen übrigen Departements; alles, was daher empfangen, und verausgabt wird, muß in die Srrazza, und von da in das Hauptbuch eingetragen, alle Monathe abgeschlossen, und mit dem Hauptbuchs abgerechnet werden. Ueber die an die verschiedenen Devartements erfolgten Geräthschalten wird ein eigenes Protokoll geffihrt, welches alle Rubriken des Departements - Protocolls, inclusive der Ingredienzien- Magazins , und Bauerfordernisse nach der nämlichen Rubriken. Ordnung, wie das Departements - Protocoll verlegt ist, enthalten muß, und in welches alle Gerathschaften, welche an die Kanzelley und die Departements erfolgt werden, einzutragen sind. §. 35g. Wenn in einem Departement eine Geräthschaft noth- wendig wird, oder durch den Gebrauch unbrauchbar geworden ist, so muß dieses von dem betreffenden Officier in dem Meldungs-Protokoll dem Commando angezeigt