J. Antall szerk.: Medical history in Hungary. Presented to the XXII. International Congress for the History of Medicine / Orvostörténeti Közlemények – Supplementum 4. (Budapest, 1970)

ESSAYS-LECTURES - J. Halmai: Social Conditions of Pharmacists in Hungary in the Second Half of the 18th Century (in German)

Re¾ep es enthalten ... Er soll eher für den guten Ruf des Arztes sorgen, als diesen verkleinern ... Jederlei Heilung soll er denen überlassen, die darin wissenschaftliche Übung haben ... Dem Oberahr und Amtsarzt gegenüber soll er Achtung an den Tag legen, auch den anderen Heilpraktikern gegenüber soll er eine gebührende Achtung aufbringen . .. Die Apotheker sollen bestrebt sein, einander gegenüber Geduld aufzubringen; sie sollen nicht gegeneinander intrigieren ... Es ist zu verurteilen, wenn die Apotheker mit den Ärzten ge­meinsame Sache machen. Es ist sogar zu vermeiden, dass Ärzte und Apotheker in einer Wohnung wohnen. Wenn der Apotheker Beschwerden gegen den Arzt, Feldscher, Kurfuscher, Kaufmann und andere Schwindler und Leute hat, die schwierig für die Arzneien bezahlen, soll er dies dem Amtsarzt melden. INSTRUKTION VOM JAHRE 1793 Der bereits erwähnte Tóbiás Mauksch hat seine Erfahrungen für seinen Sohn (dem er in dessen 13. Lebensjahr eine Apotheke in Marosvásárhely kaufte), dessen Vormund, für die Provisoren seiner Apotheken und seinen Schwieger­sohn in einem Buch von 57 Seiten notiert. Gyula Orient veröffentlichte die gesamte Instruktion zum erstenmal 1918 [8], später noch einmal Baradlai [2], Die Instruktion gibt sehr interessante und wertvolle Aufklärung über die damalige Pharmazie bzw. über die gesellschaftlichen Verhältnisse, es lohnt sich deshalb einige Details daraus zu zitieren. Der Provisor soll sich und seine Untergebenen zu Sauberkeit, Pünktlichkeit anhalten, Trägheit, faule Gesellschaft vermeiden; selbst ständig arbeiten und hauptsächlich seine Untergebenen ständig mit Arbeit versehen; diese an Pünkt­lichkeit und richtige Denkweise gewöhnen, sie gut und freundlich behandeln. Er soll ein gutes Beispiel zeigen, nie mit ihnen vertraut sein, stets sein Ansehen bewahren; nächtliche Vergnügungen und die Gesellschaft lockerer Menschen vermeiden. Er soll sich gegenüber den lokalen und anderen Ärzten und Chirur­gen gut und freundlich benehmen; er kann sie ab und zu aufsuchen. Er soll keine Unannehmlichkeiten mit ihnen haben, soll über die inneren und die äus­seren Angelegenheiten der Apotheke schweigen. Soll sich nicht um Behandlun­gen kümmern, sondern sich an die Anweisungen halten. Die Wohnung des Provisors soll sommers und winters im Zimmer neben der Apotheke sein, zusammen mit den Lehrlingen und Praktikanten, sonst würden nächtliche Ausschweifungen an der Tagesordnung sein. Schulden soll er ge­wissenhaft und fleissig eintreiben und jede Gelegenheit hierfür ausnutzen. Das Benehmen des Provisors muss anfangs aufmerksam verfolgt werden, be­sonders in bezug darauf, ob seine Meldungen und Rechnungen in Ordnung sind, ob er keine schlechte Gesellschaft hat, nicht trinkt, nicht spielt und das Geld abliefert. Die Apotheker, Provisoren, die Lehrlinge und ebenso die Praktikanten müs­sen sich jedem gegenüber, ob vornehm oder niederen Standes, höflich beneh­men, sie dürfen sich aber mit niemandem enger befreunden oder vertraut wer­den, weil die meisten dies ausnützen. Deshalb sollen sie freundlich und offen, 119

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