Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)

SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn

Anatol Schmied-Kowarzik Während also die cisleithanische Regierung alle erzielten Einigungen so lange nicht als definitiv ansehen wollte, solange die Quotenfrage noch offen war, strebte das ungarische Ministerium die endgültige Fixierung der ausgehandelten Aus­gleichsfragen an. Die Quotenregelung sollte folgen, wenn sie erledigt sei. 3. Das Scheitern des Ausgleiches und die selbständige Aufrechterhaltung der Wirtschafts- und Bankgemeinschaft nach 1897 Die Verhandlungen über die Quote scheiterten endgültig am 17. Mai 1897 auf einem Geheimtreffen zwischen Franz Joseph, Badeni und Bänffy in Pressburg (Pozsony, Bratislava) - das nicht protokolliert wurde und nur in den Memoiren Bilinskis Erwähnung fand.91 Folge war, dass dadurch auch die Gesetzentwürfe in den anderen Ausgleichsfragen, so auch die Regelung der 80-Millionenschuld, nicht den beiden Parlamenten vorgelegt werden konnten. Nur noch ein Provisorium, das ein Jahr lang die alten Bestimmungen des Wirtschaftsausgleiches von 1887 unverändert aufrechterhielt, war möglich, um neue Zeit für Verhandlungen zu gewinnen. Damit wurde aber auch am 31. Dezember 1897 die Reduktion der 80- Millionenschuld auf 30 Millionen durch Zahlungen des cisleithanischen Finanzministeriums und durch den Reservefond der Oesterreichisch-ungarischen Bank nicht fällig. Unabhängig von dem Scheitern des definitiven Ausgleiches war aber auch inzwischen die innenpolitische Situation Cisleithaniens außer Kontrolle geraten. Um eine Mehrheit für den Wirtschaftsausgleich im Parlament sicherzustellen, hatte Badeni im April 1897 Sprachenverordnungen für Böhmen und Mähren erlassen, die hier die tschechische Sprache der deutschen nahezu gleichstellten. Die Folge war ein in seiner Härte und Hartnäckigkeit unerwarteter Widerstand der Deutschen Cisleithaniens. Angetrieben durch die Empörung ihrer Wählerschichten, mussten die deutsch-liberalen Abgeordneten sich dem Protest bedingungslos anschließen. Durch Obstruktion legten sie jegliche Arbeit des Reichsrates lahm.92 Das wichtigste Gesetz, das Badeni noch bis Ende des Jahres 1897 durch das Parlament bringen musste, war das Ausgleichsprovisorium. Daher verstärkte er hier den Druck auf das Abgeordnetenhaus und schreckte, je knapper die Zeit wurde, vor Verletzungen der Geschäftsordnung nicht zurück, um das Gesetz zu erledigen. Je mehr Gewalt aber Badeni und die ihn unterstützende slawisch-klerikale Mehrheit auf die deutsche Opposition ausübte, desto härter wurden auch ihre Gegenmaßnahmen, bis es schließlich zu Schlägereien im Plenarsaal des Abgeordnetenhauses kam und Demonstrationen in Wien bürgerkriegsähnliche Zustände hervorriefen. Am 27. November 1897 war Badenis letzter Versuch 91 Bilinski, Leon: Wspomnienia i dokumenty [Erinnerungen und Dokumente], Bd. I 1846-1914, Warschau 1924, S. 106-107. Zu den Badenischen Sprachenverordnungen und ihren Folgen siehe Sutter, Berthold: Die Badenischen Sprachenverordnungen von 1897, 2 Bde, Graz-Köln, 1960, 1965. 220

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