Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
KÁLLAY, István: Die Einführung einer neuen königlichen Steuer (Census regius) in den königlichen Freistädten in Ungarn 1749–1780
104 István Kallay Altsohl konnte kein Privilegium vorlegen. Die Stadt entrichtete Census culinaris den Grundherren von Altsohl, damals dem Grafen Stefan Esterhazy. Karpfen bezahlt den Census der Festung Altsohl. Die Kammer schlug vor, der Stadt eine königliche Steuer aufzuerlegen. Die Bergstädte leisteten für die Festung von Altsohl jährlich 768 rh. Gulden für den Kriegsbedarf gegen die Türken. 1651, als Esterhazy die Festung erwarb, bekam er auch den Census. Die Bergstädte ersuchten um die Erlassung desselben, weil sie sich um die Beförderung des königlichen Bergbaues bemühten und keine Einkommen vom Land oder vom Bargeld hätten. Der Census der Stadt Warasdin wurde dem Burghauptmann bezahlt. 1601 erwarb Thomas Erdödy zusammen mit den Felden die Festung. Die Stadt widersprach sogar der Statutio, mußte jedoch nach einem Vertrag den Census weiter bezahlen. In Zusammenhang mit der vierten Gruppe der Freistädte machte der Causarum-regalium-Direktor den Vorschlag, den Census von den Familien im Prozeßwege (via juris) zurückzufordern. Nach der Meinung der Kammer wären diese Prozesse sehr umständlich gewesen. Eher sollte der an die Familien entrichtete Census mit königlicher Macht erhöht, und die durch die Erhöhung entstandene Differenz durch den Fiscus eingenommen werden. E. Die zur fünften Gruppe gehörigen Freistädte zahlten früher einmal Census, erkauften aber später die Freiheit. Diese Städte waren Bösing und Sankt Georg. Nach dem Vorschlag des Causarum-regalium-Direk- tors seien diese Städte genau so zu behandeln wie die anderen. Das Lösegeld solle ihnen rückvergütet werden. Es ist separat zu erwähnen Libethen und Briesen, in welchen Städten nach dem Privilegium von 1650 die gesamten Wälder, Berge, Täler, Flüsse, Bäche und alles, was dem Bergbau und dessen Verwaltung gehört, „pro parte nostra reservata sint“, sagt die königliche Urkunde. Diese Freistädte zahlen keinen Census, weil sie aus den städtischen Wäldern für den Bergbau Holz fällten. Die einzige Gruppe der Freistädte, mit der die Kammer in Bezug auf die Ableistung des Census keine Schwierigkeiten hatte, war die, die zur Zeit Maria Theresias in den Rang der königlichen Freistädte erhoben wurde. Ihre Zahl war ziemlich groß. Bei diesen Freistädten enthielt nämlich schon das neue Freistadtprivilegium die Pflicht des Censuszahlens, weshalb es keine weiteren Diskussionen darüber gab: Mariatheresianopel wurde 1742 der Militärjurisdiktion entzogen und in den Comitat Bács als privilegierter Markt (oppidum) eingegliedert. Gleichzeitig wurden ihm 3000.— Gulden Census auferlegt. Diese Summe