Petercsák Tivadar - Berecz Mátyás (szerk.): Végvár és ellátás -Studia Agriensia 22. (Eger, 2001)

KENYERES ISTVÁN: A várbirtokok szerepe a 16. századi magyarországi végvárrendszer ellátásában

Generaloberst geleitet wurde. Die militärische Nachweisung schätzte die Einnahmen der Erlauer Kameralherrschaften für mehr als 91 000 Ung. G. (116 000 Rh. G.) ein, aber aufgrund von anderen Kameralausweisungen konnte man ungefähr 60-75% dieser Summe (60 000-75 000 Ung. G.) verwenden. Die Sätze der Ausgaben geben über das ganze militärische und Wirtschaftspersonal der Burg ein genaues Bild (95 000 Rh. G.). Etwa 98% der Ausgaben machten die militärischen Ausgaben: die Soldkosten des Hauptmanns, des Vizehauptmanns, des Kriegsgerichtes, des Bau- und Artilleriepersonals und des Hilfspersonals aus. Vergleichend mit den publizierten Soldverzeichnissen ist festzustellen, daß diese Verzeichnisse nur etwa 80% der wirklichen Kosten enthalten. Der Autor vergleicht auch eine Aufnahme aus dem Jahr 1575 mit den Daten einer Kameraluntersuchung aus dem Jahr 1583, nach denen das jährliche Einkommen der Erlauer Festung zwischen 1576-1578 63 000-67 000 Ung. G. gewesen sein durfte. Die Untersuchung der Kammer gab ein viel realeres Bild über die Kameralherrschaft, als die militärische Aufnahme. Der Autor teilt dann ein ähnliches Verzeichnis über die Einkünfte und Ausgaben der Szatmárer Kameralherrschaft teil, das im Jahr 1579 von Christian von Teuffenbach, Grenzoberst zu Szatmár zusammengestellt wurde. Nach dem Entwurf machten die Einkünfte der Szatmárer Kameralherrschaft etwa 36 000 Ung. G. aus. Die Angaben des Verzeichnisses vergleicht der Autor mit den Rechnungsbüchem der Kameralherrschaft in den Jahren 1572/73 und 1576/77, wonach die Einkünfte der Herrschaft bestenfalls nur max. 25 000 Ung. G. zählen konnten, so konnten sie nur max. 70% der in Teuffenbachs Entwurf vorgeführten Summe ausmachen. Die militärischen Ausgaben der Burg können wir für ungefähr 61 000 Rh. G. schätzen, die Herrschaft hätte auch Teuffenbachs Meinung nach nur deren 74% decken. Die Einnahmen übertraten aber nicht einmal 25 000 Ung. G. (31 250 Rh. G.), so wäre die Kameralherrschaft imstande gewesen, nur 50% aller militärischen Ausgaben der Festung finanzieren. Aufgrund des Rechnungsbuches 1572/73 kann man festlegen, daß die Kameralherrschaft mit einer Summe von 20 000 Ung. G., d. h. etwa mit 25 000 Rh. G. zu den militärischen Kosten beitragen konnte. 181

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