Bencsik János szerk.: Hajdúsági Múzeum Évkönyve 2. (Hajdúböszörmény, 1975)
Die Errichtung der Weingärten in Hajdúböszörmény
János Bencsik DIE ERRICHTUNG DER WEINGÄRTEN IN HAJDÚBÖSZÖRMÉNY In der Hajdúság (Haiduckengegend) war der Weinbau ein weniger bedeutender Wirtschaftszweig. Ein Teil der Haiduckenstädte hat natürlich wegen der Bodeneigenschaften diese Kultur erst später eingeführt. Es handelt sich auch bei Hajdúböszörmény darum, dass die ausgedehnten Weingarten im östlichen Flurteil, auf Sandboden liegen. Die Vergangenheit des Weinbaus betrachtend, kann festgestellt werden, dass die Stadt schon im 17. Jahrhundert Weingärten unterhielt. Das mit Wein bepflanzte Gebiet wurde schon im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts erweitert. Dieser Prozess ging bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, so erfolgte fast zehn- bis zwanzigjährlich eine neue Verteilung. Inzwischen konnten nicht nur die alten Familien mit Haiduckenrecht, sondern auch die Einwanderer, sogar — wie bei Boda nachzuweisen ist — besitzlose Einwohner Gartenland bekommen. Bei Hajdúböszörmény kann man zwei Perioden der Bepflanzung klar unterscheiden: — Errichtung (Anpflanzung und Umzäunung) der Gärten auf dem fruchtbaren Lössboden. — Bepflanzung des öderen, anders nicht oder kaum brauchbaren Sandbodens mit Wein und Obst. Im ersten Fall wurden die Teile in der Nähe der Stadt, innere Weiden und Felder aufgeteilt. Das letzte Jahrzehnt dieses Prozesses war 1810. Im zweiten Fall hat man 1801 mit Boda die Verteilung der Sandböden begonnen, und die Zuteilung und Anlegung der Gärten dauerte bis zum Anfang unseres Jahrhunderts. Die Weingärten wurden mit aus Hecke errichtetem, durch landwirtschaftlichen Abfall (Weinstöcke) gestärktem Zaun (gerággya) umzogen. Ausserhalb dessen war noch ein unbebauter, mit Graben geschützter Erdstreifen, das sog. „gyepü". In den Gärten war nicht nur Wein gepflanzt, sondern auch Obstbäume dicht gesetzt. Es ist auch Gemüsebau vorgekommen, es gibt auch darüber Angaben, dass manche Parzellen brach lagen. Um das zu verhindern, hat die Stadt eine Verordnung getroffen, nach der die Brachfelder den Besitzern entnommen und anderen zugeteilt wurden. Die Wirtschafts — und Verwaltungssachen in den Gärten wurden von der aus den Besitzern gestalteten Organisation geführt. Die Organisation wurde vom Gartenherrn vertreten, zu dessen Aufgaben die Durchführung der verschiedenen Arbeiten und die allgemeine Aufsicht gehörten. Es wurden auch die Heger gewählt, ihre Aufgaben waren die ständige Aufpassung, die Vorbeugaug der Schadenstiftungen, das Gefangennehmen der Schuldigen, usw. 232