A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 2002-2003 (Debrecen, 2003)

Régészet, ókortudomány - Gyöngyössy Márton: Zur Frage des Pisetumsrechts des Graner Erzbischofs im 15. Jahrhundert

Márton Gyóngyössy ZUR FRAGE DES PISETUMSRECHTS DES GRANER ERZBISCHOFS IM 15. JAHRHUNDERT Eine der mehrmals diskutierten Fragen der ungarischen Münzgeschichte ist das Pisetumsrecht des Graner (Esztergomer) Erzbischofs. Im Mittelalter konnte er nämlich die Münzprägung durch seine Beamten (die sogenannten pisetarii) beaufsichtigen und ein Teil des Einkommens der Bergmünzkammern (das sogenannte Nessig = pisetum) bekommen. Letztes Mal hat Frigyes Kahler die Angaben zum Pisetumsrecht zusammengefaßt. 1./ Kahler nimmt an, daß das Pisetumsrecht im 15. Jahrhundert in Verfall geraten sei. Aus der Zeit Sigismunds von Luxemburg (1387-1437) zitiert er zwei Urkunden, die beweisen, daß der Graner Erzbischof keinen Kammergewinn aus den Kammern bekommen habe (1417) und die Beaufsichtigung der Münzprägung erlahmte, weil falsche Münzen in Kremnitz (Körmöcbánya, Kremnica) geprägt worden sind (1427). Diese Urkunden sind aber keine Beweise für die Herausdrängung des pisetarius aus der Münzprägung. Die erste Urkunde beweist, daß die Kammergrafen das Einkommen des Erzbischofs nicht gerne ausgezahlt haben, die zweite spricht über den pisetarius gar nicht, es bedeutet sowieso nicht, daß der pisetarius in der Kremnitzer Kammer nicht anwesend und nicht tätig gewesen ist. 2.1 Die rechtsgeschichtlichen Quellen eindeutig beweisen, daß der pisetarius in jeder Kammer tätig gewesen sein sollte: die Propositones (1415/1417), das Dekret vom Jahre 1439, wie auch das zweite Dekret von Matthias Corvinus (1458-1490) im Jahre 1458 sprechen über eine Beaufsichtigung der Münzprägung durch den Graner Erzbischof. Auch eine Urkunde des Königs Ladislaus V. (1453-1457) ist ein Beweis für die Tätigkeit des pisetarius in Kremnitz. Es ist wichtig, den Fall von Johann Thoklár zu erwähnen. Thoklár ist der Richter der Stadt Kaschau (Kassa, Kosice) gewesen, ist er sowohl probator, als auch pisetarius und Münzmeister in den 1460-er Jahren erwähnt worden. Kahler behauptet, daß seine Tätigkeit ein Beweis für das Aufhören des Amtes pisetarius wäre; ich meine, daß Thoklár als guter Fachmann mehrere Ämter in der Münzprägung ausüben konnte. 3./ Kahler meint, daß die pisetarii im 15. Jahrhundert nur in Kremnitz und in Neustadt (Nagy­bánya, Baia Mare) anwesend und tätig gewesen wären. Er zitiert dazu Angaben aus den 1480-er Jahren. Es ist bekannt, daß Münzen nach 1470 nur in den Münzkammern von Hermannstadt (Nagyszeben, Sibiu), Kremnitz und Neustadt geprägt worden sind. Es fehlt also nur der pisetarius von Hermannstadt. Ich bin damit einverstanden, daß der Erzbischof das Pisetumsrecht hier verpachtet hat. Laut schriftlicher Quellen hat der Pächter eine gewisse Summe für den Erzbischof jedes Jahr ausgezahlt. Vor 1470 haben wir Angaben auch über anderen pisetarii, zum Beispiel Johann Thoklár in der Kaschauer Münzkammer. Zusammengefaßt ist es festzustellen, daß die pisetarii, die Beamten des Graner Erzbischofs im 15. Jahrhundert in den Bergmünzkammern anwesend und tätig gewesen sind. 116

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