AZ EGYETEMI KÖNYVTÁR ÉVKÖNYVEI 6. (Budapest, 1972)

Könyvtárunk és egyetemünk története - Pajkossy Györgyné: Der Streit zwischen Universität und Stadt Nagyszombat um 1640. (Zusammenfassung)

und Stadt stand im Zusammenhang mit einem im ganzen Lande vorgehenden Rechtskampf, der schliesslich zugunsten des Adels entschieden wurde: im Jahre 1647 befreite der Landtag den städ­tischen Adel sowohl von der Stadtgerichtbarkeit, als der Steuerpflicht. Im Jahre 1641 wurden zwei Studenten vom Stadtrat in Nagyszombat wegen eines kleineren Vergehens gefangengenommen. Der Erzbischof von Esztergom (Gran) und der Palatin Miklós Eszterházy verwarnte die Stadt, auch Ferdinand III. (neben der Bestärkung der Universität in ihren Rechten), setzte eine Kommission zur Beilegung der Streitigkeiten ein. Die Kammer unterstüzte die Stadt, die Universität dagegen gelegentlich der Palatin Miklós Eszterházy, der die Stadt wiederholt verwarnte — ein im Anhang publizierter Brief aus dem Jahre 1642 dient als Beweis — und die Kom­petenzfrage der Gerichtsbarkeit in Vergehen aller der Universität angehörenden Personen, d. h. auch der Studenten geregelt wissen wollte. Schliesslich setzte sich die Gerichtskompetenz der Universität in allen Fragen durch, mit der Bedingung, dass die Todesurteile durch den Stadtrat vollgestreckt werden sollten. Das „Achtpunkte-Abkommen" (hier ebenfalls als Anhang publiziert) wurde 1642 in Laxenburg vom Ungarischen Rat und sodann auch vom Geheimen Rat gebilligt; Ferdinand III. beauftragte am 5. Mai 1642 Miklós Eszterházy mit der endgültigen Beilegung des Zwistes und rief die Stadt zum gebührenden Gehorsam auf. Trotzdem unterwarf sich die Stadt dem Abkommen nicht; auf das wiederholte scharfe, gegen die Stadt gerichtete Dringen von Eszterházy bestärkte der König in den Dekreten vom 16.1. und 16. IV. 1643 von neuem die Rechte der Universität ohne damit die Vorrechte der Stadt schmälern zu wollen und verpflichtete Nagyszombat abermals zum Gehorsam. Der Streit zwischen Universität und Stadt wurde erst im Jahre 1692 endgültig beigelegt. Der Ausgleich war das Ergebnis jahrelanger juristischer Arbeit und wiederholter Bittschreiben von Már­ton Szentiványi und László Sennyei, deren Elaborate auf den erwähnten „Acht Punkten" und auf dem hier mitgeteilten Brief Eszterházys beruhen. 105

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