ARHIVSKI VJESNIK 9. (ZAGREB, 1967.)

Strana - 27

Das Gericht hat daher die Überzeugung gewonnen, das Šišgorić gegen «inen Vorgesetzten die Waffen gebraucht hat. Da aber noch andere Schüsse gleichzeitig auf den GDO. abgegeben wurden, konnte nicht festgestellt wer­den, dass der Schuss des Angeklagten getroffen hat. Franz Bajžel hat eigenmächtig das Handmunitionsmagazin geöffnet und Waffen und Munition an die Mannschaft verteilt. Er ging stets mit gezogener Pistole herum und fuhr wiederholt mit dem Motorboote zum »Georg« und anderen Schiffen. Von den Leuten wurde er stramm gegrüsst und erteilte Bewilligung zum Landgang, woraus zu folgern ist, dass er eine führende Rolle spielte, er zwang mit der Waffe Leute, Dienst zu tun. Dem Zeugen Horowicz, der auf Befehl der Offiziere in das Matrosen­komitte trat, setzte er zwei Pistolen an die Brust, wobei er rief: »Du Schuft, du bist ein Spion der Offiziere«, er gab den Befehl, zum Komitte zu fahren, um die Erlaubnis zu erwirken, den Horowicz zu erschiessen und liess ihn vorläufig einsperren. Diese Tatsachen werden von den Zeugen Ignaz Horowicz, Sincik, Lepetić, Wanke, Gunst, Schusta und Kasa bestätigt und als erwiesen angenommen. Mate Brničević war einer der tätigsten Meuterer auf »Gäa« und gab einen scharfen Schuss aus dem 7 cm Geschütz auf SMS »Csepel« ab, als dieses auslaufen wollte, um sich der Meuterei zu entziehen. Überdies richtete er ein Maschinengewehr auf Torpedoboot »92«« um dieses zum Hissen der roten Flagge zu zwingen. Dies wurde auf Grund der Zeugenaussage Kasa, Schuster, Hampo, Schneller, Horowicz, Musta als erwiesen angenommen. Ludwig Szekacs hat sich ebenfals der Bewegung angeschlossen. Er be­fand sich bei einer Patrouille, die an Bord des Tb »67« wollte, um das Ab­brennen zu veranlassen. FrgLt. Mahr richtete ein MG. auf die Patrouille, um sie an dem Betreten des Bootes zu hindern. Hinter einer Mauer versteckt, gab Szekacs einen Gewehrschuss gegen den Lt. ab. Ausserdem beteiligte sich der Angeklagte rege an Patrouillen der Empörer. Dies wurde auf Grund der Aussagen der Zeugen Mahr, Goldsticke, Gunst, Schuster, in Verbindung mit dem teilweisen Geständnis des Angeklagten als erwiesen angenommen. Durch die als erwiesen angenommenen Tatsachen haben die Angeklagten das verbrechender Empörung gem. § 167 M. Stg. begangen. Die Zusammen­rottung einer bewaffneten Mannschaft ist hauptsächlich durch die Aussage des Admiral Hansa, Frg. Kap. v. Huber und Sachverständigen Hpt. Oljača erwiesen. Derselbe Zeuge gibt auch an, dass eine grosse Macht schon am ersten Tage der Bewegung zur Unterdrückung beigestellt wurde. Durch den Umstand, dass der Admiral dies der Mannschaft zur Kenntnis brachte und den starken Verkehr der Schiffe mit »St. Georg« ist erwiesen, dass jeder Mann Kenntnis von der Bereitstellung hatte. Trotzdem haben die Angeklagten ihren Unge­horsam fortgesetzt und die oben angeführten Tathandlungen gesetzt. Der Schuldspruch ist daher begründet. Die Angeklagten Zužek und Ubaldini wurden freigesprochen, weil kein Zeuge bestätigen konnte, dass sie sich den Empörern angeschlossen haben. Die geringe Tätigkeit des Zužek als Schreiber war keine freiwillige, sondern nach Überzeugung des Gerichtes durch die Übermacht der Matrosen erzwungen Den von der Verteidigung gestellten Antragen von weiteren Zeugen wur­de nicht stattgegeben, weil der Sachverhalt genügend geklärt erschien zur Beurteilung der vorliegenden Strafsache im standrechtlichen Verfahren.

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