Urbs - Magyar várostörténeti évkönyv 1. (Budapest, 2006)

Resümee

Mitglieder persönlich oder von Deputierten vertreten an den Reichstagen teilnehmen durften. Vor der Schlacht bei Mohács 1526 nahmen die Städte nicht regelmäßig, son­dern nur gelegentlich am Reichstag teil. Dieses Phänomen (die Abwesenheit von den Reichstagen) zeigt zugleich die Schwäche der Städte innerhalb der Stände. Eben des­halb ist es fraglich, ob die Städte um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts überhaupt über ständische Rechte verfügten. Nach der Schlacht bei Mohács erschienen die Städte nahezu vollzählig auf den Reichstagen. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gehörten zweifelsohne folgen­de Städte zum „vierten Stand": Pressburg (Pozsony, Bratislava), Ödenburg (Sopron), Tymau (Nagyszombat, Tmava), Kaschau (Kassa, Kosice), Bartfeld (Bártfa, Barde­jov), Eperies (Eperjes, Presov), Leutschau (Lőcse, Levoca), Zeben (Kisszeben, Sabi­nov), Skalitz (Szakolca, Skalica), Trenchin (Trencsén, Trencin), Agram (Zágráb, Zagreb), Waraschdin (Várasd, Varazdin), Kreutz (Kőrös, Krizevci), Kopreinitz (Kapronca, Koprivnica) sowie die sieben so genannten niederungarischen Bergstädte - Pukanz (Bakabánya, Pukanec), Diln (Bélabánya, Banská Belá), Neusohl (Besztercebánya, Banská Bystrica), Kremnitz (Körmöcbánya, Kremnica), Libethcn (Libetbánya, Lubietová), Schemnitz (Selmecbánya, Banská Stiavnica), Königsberg (Újbánya, Nová Bana). Bis zum Jahr 1608 erschienen daneben einerseits diejenigen Freistädte auf den Reichstagen, die sich provisorisch wieder auf dem Gebiet des Königreichs Ungarn befanden (Stuhlweißenburg, Székesfehérvár - 1602, Großwardein, Nagyvárad, Oradea - 1603, 1604), und andererseits die Städte Modem (Modor, Modra), Pösing (Bazin, Pezinok) und St. Georgen (Szentgyörgy, Sväty Jur). Ob die drei letztgenannte jedoch zum Stand gehörten, war schon damals umstritten. Auf dem Reichstag von 1649 traten Güns (Kőszeg) und Eisenstadt (Kismarton), auf dem von 1655 Käsmark (Késmárk, Kczmarok) bzw. Bries (Breznóbánya, Brezno nad Hronom) sowie im Jahre 1681 Rust (Ruszt) als neue königliche Freistädte auf. Auf dem ersten Reichstag unmittelbar nach dem Rákóczi-Aufstand durften Debreczin (De­brecen, Privilegiumsurkunde von 1693), Ofen (Buda), Pest, Stuhlweißenburg (Székesfehérvár, 1703), Gran (Esztergom, 1708) und später Segedin (Szeged, 1719) ­ähnlich wie die anderen königlichen Freistädte - Deputierte schicken. Sathmar (Szatmárnémeti, Satu Mare) wurde (nach langen Streitigkeiten) der Status einer könig­lichen Freistadt endgültig im Jahre 1715 verliehen. Diejenigen Städte, die sich den Titel einer königlichen Freistadt erst in der Frühen Neuzeit erworben hatten, lassen sich in mehrere Gruppen einteilen. Viele unter ihnen, wie Käsmark und Güns, verfügten schon von jeher über solche Privilegien, mit welchen sie in die Kategorie der königlichen Freistädte fallen. Als wirklich autonome privilegierte Städte konnten sie jedoch nicht auftreten, da sie durch Verpachtung oder Verleihung darin gehindert waren. Die Städte der zweiten Gruppen (Debreczin, Mo­dern, Pösing, St. Georgen, Rust, Kopreinitz, Karpfen (Korpona, Krupina) und Sathmar) erwarben den Status infolge ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, erhielten ihn jedoch wegen ihrer politischen Lage (als Untertanen eines anderen Staates) erst später. Die dritte Gruppe machen diejenigen Städte aus, die sich im osmanischen Teil

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