A muraközi uradalom gazdasága és társadalma a 17-18. században - Zalai gyűjtemény 68. (Zalaegerszeg, 2010)
Források
1-mo Zu Abstattung der übernombenen Zrinischen Wittib, aniezo vermählten Gräffin Flaschin praetension 100000 Floreni 2-do Zu Befriedigung der Graff Souchischen Erben 50000 Floreni 3-tio Für andere hin und her befindliche und auf dieser Insul hafftende Schuldt Posten 50000 Floreni 4-to Baar Gelt und 100000 Floreni 5-to An dem Hoff Kriegszahlmaister Wisendo, für das Provianth in Savoyen 150000 Floreni würklich abführen solle; vorbey anzumerkhen, daß diese letze 150 Floreni in Mayllandt in so genanten Talleri effectivi bezallet werden miessen und also, wann mann Ihme Wisendo von hier auß daß Gelt yberwechßlen solte, der Wech- selaggio auf. aine solche Summa respectu deren Talleri effectivi in die 45(000) Floreni betragen wurde, solchemnach der Kauffschilling dieser Insul umb so viel höcher und zusamben auf. viermahl hundert und etlich neunzig tausendt Gulden sich erstrekhet: Welche Summa hingegen von anderen schwärlich wurde zuerhalten gewest sein, zugeschweigen, daß yber dieses auch die heurige Ge- traydt- und Weinfechsung Vorbehalten worden, iedoch daß Ihme Kauffem gleichwollen etwaß sonderlich zu Bestreittung der Würdtschafft, so ohne deme gewöhnlich hieruon gelassen werde. Dahero meines wenigen Erachtens dieser Kauff umb so viel mehr Euer Kayserlichen Mayestät vortraglich ist, alß solcher yber 500000 Floreni mit Einschliessung gedachter Fechsung sich belauffet: Und anbey noch dieses besonders hinzuekombet, daß dardurch bey ainer halben Million fremb- des Gelt in daß Landt gebracht wirdt, und noch andere dergleichen mehr hereingezogen werden dörfften, andere rationes politicas zu geschweigen. Nicht weniger wirdet Euer Kayserliche Mayestät gnädigst wissendt sein, daß berührter Marches de Prié underschiedene erhöbliche Bedenkhen traget, solchen Kauff der Zeit zu publicieren, und dahero gebetten respectu der Wisendischen Post deren 150000 Floreni weillen es darmit keinen Anstandt leydet, pro Interim Ihme Marchesen aine Obligation zu extradieren. Und weillen ich meines Orthes Ihme dißfahlß zu gratificieren kein Bedenkhen finde, alß habe aine dergleichen von demselben verlangte Obligation verfassen lassen, welche eheistens zu Euer Kayserlichen Mayestät gnädigster Undereschrifft hinauf, gelangen solle. Womit mich zu Euer Kayserlichen Mayestät Gnaden und Hűiden empfehlend. Leopold Cardinal von Kolloniz 449