Vízügyi Közlemények, 1935 (17. évfolyam)
Kivonatok, mellékletek - Kivonat a 2. számhoz
15 Die Reinigung des Oberflächenwassers ist keine einfache Aufgabe und die in Frage kommenden Lösungen sind auch oft kostspielig. Die Befriedigung sanitärer Rücksichten ist bei der Trinkwasserversorgung stets mit finanziellen Opfer verbunden. Die Frage, ob zur Wasserversorgung Oberflächen- oder Grundwasser herangezogen werde, wird durch die Qualität und Menge des zu Gebete stehenden Wassers, durch den Verbrauchszweck und durch die Anschaffungskosten entschieden. Bei den europäischen Groszstädten ist man allgemein bestrebt, zur Wasserversorgung das bessere Grundwasser heranzuziehen. Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wird sich nur empfehlen, wenn die Versorgung mit Grundwasser mangels entsprechender Qualität und Menge nicht sichergestellt werden kann. XI. BEWÄSSERUNGEN IN TURKESTAN. (Ungarischer Text: Seite 313—320.) Von : ARTHUR POWELL DAVIS. Ungarische Übersetzung von : K. GUBÁNYI. f In 1911 trat Ingenieur Davis an die zaristische Regierung mit dem Vorschlag heran, das Wüstengebiet Golodnaja-Sztyep zu bewässern. Nach den Feststellungen Davis beträgt die derzeit schon bewässerte Fläche im Tale des Amu-Darja 442,000 ha ; das für Bewässerung in Frage kommende Gebiet umfasst insgesamt 3,138,000 ha. Im oberen Flussabschnitt, im Tale des Vaks bewässert man gegenwärtig 40,000 ha, doch wird sich diese Fläche in kurzer Zeit verdoppeln. Der heute in den Aral-See mündende Amu-Darja ergoss sich ursprünglich in das Kaspische Meer. Mit der Heranziehung dieses Flusses zu Bewässerungszwecken werden dem Ara.l-See bedeutende Wassermengen entzogen. Durch den solcherart erzielten starken Rückgang der Seespiegelhöhe werden sehr grosse Flächen kulturfähigen Seegrundes freigelegt. Das so gewonnene Gebiet wird aber in Anbetracht des äusserst hohen Grundwasserstandes erst nach sorgfältigster Entwässerung der wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden können. XII. KURZE, ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DES ENTEIGNUNGSVERFAHRENS. Von : P. HEINZ. Nachdem sich die Ausführungen nur auf Ungarn beziehen, wird von einer auszugsweisen Wiedergabe des Aufsatzes abgesehen.