Vízügyi Közlemények, 1933 (15. évfolyam)

2. füzet - XVII. Kisebb közlemények

20 lässigkeit des Bodens im Wege von Laboratoriums-Untersuchungen zu prüfen. 5. Soll ein Gebiet von verschiedener Bodenbeschaffenheit mittels Drainage entwässert werden, so ist ausser der Geländeneigung auch die wechselnde Durch­lässigkeit des Bodens tunlichst in Rechnung zu ziehen. VIII. DAS MELIORATIONSWESEN TN ITALIEN. Von : ENDRE NÉMETH. Die Bemühungen auf dem Gebiet der Bodenverbesserung greifen in Italien bis in die Zeit der Römer zurück. In älterer Zeit erschöpfte sich die Bestrebung fast ausschliesslich in Entwässerungen und hat vorwiegend sanitäre Ziele verfolgt. Hieraus erklärt sich, dass der italienische Fachausdruck für Melioration, ,,bonifica" vollkommen mit dem Begriff der Entwässerung verschmolzen ist. Mit der Entstehung des einheitlichen italienischen Staates gewannen neben den Gesundheitsrücksichten auch landwirtschaftliche Belange stets zunehmende Bedeutung. Der Sieg der faschistischen Ideen brachte einen mächtigen Aufschwung auf dem Gebiet der Meliorationstätigkeit, die unter dem Sammelnamen ,,bonifica integrale" als das grosszügigste Beginnen des Faschismus angesehen werden kann. Abbildung 1 enthält die unter der Bezeichnung ,, bonifica integrale" zusammen­gefassten verschiedentlicheil Arbeiten, die drei Hauptgruppen angehören, uzw. ,,bonifica idraulica" (Entwässerung), ,, bonifica agraria " (landwirtschaftliche Melioration) und ,,bonifica igienica " (Malariabekämpfung). Im Begriff „bonifica integrale" sammeln sich aber auch alle jene Massnahmen, Veranlassungen und Arbeiten, die — wenn auch nur mittelbar — auf die Steigerung der Produktion auf das Höchtmass und auf Sicherung der Volkswohlfahrt gerichtet sind. Insbeson­dere gehören hierher der Bau von Strassen, Wasserleitungen, elektrischen Fern­leitungen, Errichtung von landwirtschaftlichen Stützpunkten, usw. Bonifica integrale heisst daher nichts weniger, als die durchgreifende landwirtschaftliche Organisierung des italienischen Volkes im Interesse der vollständigen wirtschaft­lichen und politischen Unabhängigkeit des Staates. Mit Rücksicht auf das grosszügige Arbeitsprogramm, sowie auf das erforder­liche ungeheure Kapital erfolgt die Durchführung mit staatlicher Unterstützung bei oberster Aufsicht hiezu berufener Behörden. Die früheren Gesetze, die als Grundlage einer enger begrenzten Meliorations­tätigkeit dienten, erscheinen sozusagen nur als Vorboten jener Gesetze der faschisti­schen Regierung, mit denen ein wirklicher Aufschwung sichergestellt wurde. Als erstes in der Reihe ist das Gesetz 3256 aus dem Jahre 1923 zu nennen, in welchem die in den verschiedenen Gebieten des Staates durchzuführenden Meliorations­arbeiten angeführt, und gemäss ihrer Wichtigkeit in zwei Gruppen — Arbeiten ersten bezw. zweiten Ranges — gereiht sind. Gleichzeitig bestimmt das Gesetz das Ausmass der staatlichen Unterstützung. Das zweite wichtige Gesetz ist das nach Serpieri benannte Gesetz Nr. 756 aus dem Jahre 1924. laut welchem alle Meliorationen, die die Besitzungen mehrerer Eigentümer berühren, als öffentliche Arbeiten zu behandeln sind. Von allergrösster Bedeutung ist jedoch das Gesetz Nr. 3134 aus dem Jahre 1928, genannt das Mussolini-Gesetz, welches zu den in vorerwähnten

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