Mészáros Vince: Széchenyi István és a vízgazdálkodás (VÍZDOK, Budapest, 1974)

Idegen nyelvű összefoglalás

In seinen Büchern, Artikeln und Reden kehrt er immer- wieder zur Notwendigkeit der Gewässeregulierung, der Schiffbarmachung der Flüsse und daruch einer Besserung der internationalen Handelsbeziehungen zurück, lenkt das Augenmerk auf die untragbaren gesundheitlichen Verhält­nisse in den Sumpfgebieten und auf die Möglichkeit, durch Wasserregulierung und Entwässerung neue landwirtschaft­liche Nutzflächen zu erschliessen. Seine diesbezüglichen Ansichten brachte er dann in allen Abschnitten seiner öffentlichen Laufbahn konsequent zur Geltung. Hierbei leiteten ihn folgende Gorundsätze: Die Gewässerregulierung ist von öffentlichem Interesse für die Gemeinschaft. Werden aber durch Hochwasserschutz­werke und Hochwasserbekämpfung Privatpersonen wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen erschlossen, dann gesellen sich ernste Privatinteressen hinzu. Niemand soll sich im Schlaraffenland fühlen und abwar- ten, bis ihm die gebratene Taube in den Mund fliegt. In er­ster Linie müssen sich die interessierten Privatpersonen zu­sammenfinden und, entersprechend den voraussichtlichen wirt­schaftlichen Vorteilen, ihren materiellen Anteil an den Lasten der Regulierungsarbeiten auf sich nehmen. Die Besserung der Verkehrs Verhältnisse infolge der Gewässerregulierung, das in der Folge aufblühende Wirtschaftsleben, der höhere Waren­umsatz, die besseren hygienischen und öffentlichen Zustände machen aber die möglichst rasche und erfolgreiche Durch­führung der Gewässerregulierungs- und Hochwasserschutz­arbeiten auch zur Angelegenheit des ganzen Landes. Daher muss diese Arbeit auch von der Gemeinschaft, vom Staat gefördert werden, einerseits durch Zubilligung von ent­sprechenden Krediten, zur Ermunterung der Privatinitia­tiven, andererseits durch das unmittelbare Aufbringen eines Teils der Kosten. Er machte den Vorschlag, zur Sicherung der Finanzen für die Regulierungsarbeiten — unter gemeinsamen Tragen der Lasten — vor allem eine „disponible Kasse” zugründen, um mit den Arbeiten beginnen zu können. Zur gezielten Ausführung dieser Arbeiten sollte ein gut überlegter, einheitliche Ansichten zur Geltung bringender Regulierungsplan erarbeitet werden, der einander wider­114

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