Mészáros Vince: Széchenyi István és a vízgazdálkodás (VÍZDOK, Budapest, 1974)
Idegen nyelvű összefoglalás
In seinen Büchern, Artikeln und Reden kehrt er immer- wieder zur Notwendigkeit der Gewässeregulierung, der Schiffbarmachung der Flüsse und daruch einer Besserung der internationalen Handelsbeziehungen zurück, lenkt das Augenmerk auf die untragbaren gesundheitlichen Verhältnisse in den Sumpfgebieten und auf die Möglichkeit, durch Wasserregulierung und Entwässerung neue landwirtschaftliche Nutzflächen zu erschliessen. Seine diesbezüglichen Ansichten brachte er dann in allen Abschnitten seiner öffentlichen Laufbahn konsequent zur Geltung. Hierbei leiteten ihn folgende Gorundsätze: Die Gewässerregulierung ist von öffentlichem Interesse für die Gemeinschaft. Werden aber durch Hochwasserschutzwerke und Hochwasserbekämpfung Privatpersonen wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen erschlossen, dann gesellen sich ernste Privatinteressen hinzu. Niemand soll sich im Schlaraffenland fühlen und abwar- ten, bis ihm die gebratene Taube in den Mund fliegt. In erster Linie müssen sich die interessierten Privatpersonen zusammenfinden und, entersprechend den voraussichtlichen wirtschaftlichen Vorteilen, ihren materiellen Anteil an den Lasten der Regulierungsarbeiten auf sich nehmen. Die Besserung der Verkehrs Verhältnisse infolge der Gewässerregulierung, das in der Folge aufblühende Wirtschaftsleben, der höhere Warenumsatz, die besseren hygienischen und öffentlichen Zustände machen aber die möglichst rasche und erfolgreiche Durchführung der Gewässerregulierungs- und Hochwasserschutzarbeiten auch zur Angelegenheit des ganzen Landes. Daher muss diese Arbeit auch von der Gemeinschaft, vom Staat gefördert werden, einerseits durch Zubilligung von entsprechenden Krediten, zur Ermunterung der Privatinitiativen, andererseits durch das unmittelbare Aufbringen eines Teils der Kosten. Er machte den Vorschlag, zur Sicherung der Finanzen für die Regulierungsarbeiten — unter gemeinsamen Tragen der Lasten — vor allem eine „disponible Kasse” zugründen, um mit den Arbeiten beginnen zu können. Zur gezielten Ausführung dieser Arbeiten sollte ein gut überlegter, einheitliche Ansichten zur Geltung bringender Regulierungsplan erarbeitet werden, der einander wider114