Mészáros Vince: Széchenyi és a magyar vízügyek (VÍZDOK, Budapest, 1979)

Német nyelvű összefoglaló

strassen sowie über Main und Rhein und die Seine zur da­maligen Weltausstellung in Paris gefahren ist. Seine Unter­nehmungslust erregte zu seiner Zeit in aller Welt grosses Aufsehen. Anfänge der Theissregulierung Széchenyi wurde schon als junger Offizier mit den unseli­gen Verhältnissen im Theisstal bekannt. Diese bedrückenden Erfahrungen wurden er sein ganzes Leben lang nicht mehr los und beschäftige sich viel mit den Theissproblemen. Viel­leicht war dies ein Grund, dass 1845 — als es die Regierung für ratsam hielt, das äusserst gespannte politische Leben zu beschwichtigen und sich zu Reformen geneigt zu zeigen — ne­ben der Statthalterei eine selbständige Komission für Ge­wässerregulierung und Förderung des Verkehrswesens aufge­stellt und Széchenyi, der populäre und königstreue Politiker, vom Staatskanzler, Fürsten v. Metternich zu ihrer Leitung bestellt wurde. Offensichtlich übernahm er das von der Be­völkerung geachtete Regierungsamt nur deshalb, da es ihm mehr Möglichkeiten für die Durchsetzung seiner praktischen Reformideen bieten konnte. Nach Übernahme des Amtes, setzte er sofort die Frangen der Theiss- und Theisstalregulierung auf die Tagesordnung. Zwischen 1845—47 unternahm er in dieser Landschaft drei grosse Informations und Organisationsreisen. In der Folge vereinigten sich die Interessierten zu regionalen Wasserver­bänden und erklärten am 9. Januar 1846 auf der in Pest ver­kündeten Generalversammlung den Theissverband — ein zentrales Organ der regionalen Vereinigungen — für gegrün­det. Gleichzeitig wurde auch die Direktion gewählt. Die Be­teiligten waren bereit, den Grundsätzen Széchenyis entspre­chend, einen Teil der materiellen Lasten der Regulierungsar­beiten zu übernehmen, wandten sich aber auch an die Regie­rung um Unterstützung zum Beginn der Arbeiten. Die Be­reitstellung des erforderlichen Kapitals forderte grosse An­strengungen von Széchenyi. Sein Vorhaben beleuchten fol­gende Zeilen aus seinem an den Kaiser gerichteten Memo­randum vom 13. Februar 1846: „Es handelt sich meines Erachtens im gegenwärtigen Falle nicht so sehr um die Regulierung des Theissgebietes als um die Errechung eines höheren Zweckes, jenes nähmlich, dass die Regulierung Euer Mayestät sich der Sympathie eines io 145

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