Fejér László: Árvizek és belvizek szorításában (Vízügyi Történeti Füzetek 15. Budapest, 1997)

Idegennyelvű összefoglalók

IN BEDRÄNGNIS ZWISCHEN HOCHWASSER UND POLDERWASSER ... Entwicklung der juristischen Regelung zur Wasserschadenbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung der organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekte (Kurzfassung) In der Geschichte der Gesetzgebung des tausendjährigen ungarischen Staates gibt es bereits sehr früh Spuren einer Rechtspflege hinsichtlich des Zustandes der Gewässer. So sind aus dem 12. Jh. schriftliche Dokumente erhalten geblieben, die auf Hochwasserschutzmaßnahmen an der oberen Donau, also in einer besonders hochwassergefährdeten Gegend hinweisen. Ein königlicher Erlaß aus dem Jahre 1426 schreibt z.B. vor, daß sich Adlige und Nichtadlige gleichermaßen am Bau der Deiche einer gewissen Siedlung beteiligen müssen. Während der 150jährigen Türkenherrschaft boten allerdings die durch das Hochwasser gespeisten Sümpfe auch Zuflucht für die Bevölkerung, die wegen der ständigen Kämpfe oft flüchten mußte. Die organisierten Formen der Hochwasserbekämpfung sind erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden, so daß im vorliegenden Band vor allem auf die Periode zwischen 1800 und 1948 eingegangen wird. Die Einzugsgebiete der großen ungarischen Flüsse erstrecken sich auf das ganze Karpatenbecken, wobei die Täler der Donau bzw. der Theiß geog­raphisch voneinander unabhängig. Besondere Hochwassergefahr betraf vor allem die Gegend der Theiß. Doch die isolierten Hochwasser­schutzmaßnahmen brachten kein Ergebnis, solange die überfluteten bzw. vemäßten Flächen für die Gutsbesitzer keinen besonderen Wert besaßen. Der Hochwasserschutz erfuhr in Ungarn erst dann einen Aufschwung, als eine Konjunktur der landwirtschaftlichen Produktion einsetzte und die Gutsbesitzer dazu anspornte, die Sümpfe zu entwässern und die langsam fließenden, mäandrierenden Flüsse mit Durchstichen zu regulieren bzw. einzudeichen.

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