Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1921. január-december (19. évfolyam, 1-52. szám)

1921-03-24 / 12. szám

105 — arányokban meg fog indulni, felhívom végül Cimet arra is, kisérje figyelemmel, hogy a hatósága területén nem-e működnek kivándorlásra csábitó hivatásos vagy alkalmi ügynökök, s ha igen, úgy velük szemben a szükségesnek mutatkozó intézkedéseket azonnal tegye meg. Budapest, 1921. február 14. Ferdinándy s. k. 4039-1921, sz. Valamennyi járási főszolgabíró és a szentgotthárdi, szom­bathelyi, celldömölki és kőszegi államrendőrkapitánysá­gok vezetőinek. (Kőnyomatos példányban is kiadatott) A legszélesebb körben való köziiirrététel végett azzal adom ki, hogy az esetleges észrevételeikről hoz­zám jelentést tegyenek. Szombathely, 1921. március 1. Herbst Géza s. k., alispán. Abschrift: Zirkularverordnung Z. 12001 — 1921. XI. B. M. In Angelegenheit der Verhinderung der Praktiken und Missbräuche der durch amerikanische Bankiers und Schiffskartenagenten unseren rückwandernden Lands­leuten beigegebenen Begleiter sowie der Tätigkeit der zur Auswanderung verleitenden Agenten. An den ersten Beamten sämtlicher Munizipien. In Amerika sich ansässig gemachte sogenannte ungarische Bankiers und Schiffs­kartenagenten haben noch za Mitte des verflossenen Jahres eine Tätigkeit solcher Richtung zu entfalten begonnen, dass sie mit Berufung auf den unsicheren Bahnverkehr in Europa die nach Ungarn Rückwandern­den in Gruppen sammelten und diesen Gruppen Beglei­ter beigegeben haben. Für die angeblichen Dienste haben die Bankiers und Schiffskartenagenten natürlich von den betreffenden Gruppen ziemlich hohe Preise eingehoben. Gegen Ende des verflossenen Jahres hat sich sodann auch der Gebrauch eingebürgert, dass die amerikanischen Bankiers und Schiffskartenagenten in den dortigen ungarischen Zeitungen verlautbarten, dass die in der Anzeige namentlich angeführte, in jeder Beziehung verlässliche und tadellose Person zu einer festgesetzter Zeit mit dem in der Anzeige angeführten Schiff im Rahmen einer Gesellschaftsreise nach Europa in das alte Vaterland reist und die sich meldenden Rückreisenden am Schiffe und am europäischen Land­wege unter seiner Aufsicht hält und für sie bis zum Heimlangen Sorge trägt, in der Anzeige wird oft genug auch die Photographie des betreffenden Begleiters gebracht und der Wortlaut dieser Anzeigen schildert diese Gesellschaftsreisen in der verlockendsten Weise. Auf Grund der Meldungen meiner in den europäischen Auslandshafen befindlichen Amtsorgane sowie zahlreicher Klagen von Rückgewanderten ist es mir zur Kenntnis gelangt, dass diese Begleiter, für deren Bezahlung die Rückwanderer in Amerika durchschnittlich 10 Dollars erlegt haben, auf dem Schiffe sich gewöhnlich um die Rückwanderer gar nicht kümmern. Zumeist reisen sie in der I. Klasse, Unterhalten sich, und wenn sie sich bei den Auswanderern zeigen, so rammeln sie zumeist Geld unter der Vorspiegelung, dass sie dieses zur Verbes­serung der Schiffskost, zu Gunsten des Schiffspersonals verwenden. Lauft dann das Schiff im europäischen Hafen ein, so schröpft der Begleiter in den meisten Fällen die Rückwanderer unter irgend einem Vorwand noch einmal und lässt sie dann dort. 'Ich erachte es für notwendig, P. T. vom obigen in Kenntnis zu setzen, weil neuestens diese Anzeigen in den amerikanischen ungarischen Zeitungen mit dem Inhalte erscheinen, dass diese in jeder Beziehung vortrefflich und verlässlich geschilderten Begleiter von dem betreffenden Bankier oder Schiffskartenagenten auch dazu aussersehen sind, dass sie in der alten Heimat (Ungarn) die verschie­densten Familien- und besitzrechtlichen Angelegenheiten pünktlich, ehrlich und gewissenhaft erledigen und dass sie im Rahmen von Gesellshaftsreisen die Familien- Mitglieder und Angehörigen, Verwandten von wo immer direkt nach Amerika unter Aufsicht bis zum gewünsch­ten Orte bringen. Aus den Meldungen der Behörden und der Amtsorgane entnahm ich dann, dass mehrere dieser Begleiter tatsächlich nach Ungarn gekommen sind, hier mit verschiedenen Personen in Verbin­dung traten, wobei sie angaben, dass ihre Verwandten in Amerika ihre Auswanderung verlangen, sie sind sogar in die Aemter gegangen, damit sie die Ausgabe der Reisepässe betreiben. — Schliesslich hat so ein Individuum auch das noch getan, dass er nach Amerika das gemeldet hat, dass infolge seiner Verwendung im Ministerium des Inneren die zur Ausgabe der Reise­pässe berechtigten Komitatsbehörden den Auftrag erhal­ten hätten, dass die Reisepässe für diejenigen Per­sonen, die in der von ihm vorgewiesenem Namensliste angeführt sind, ausgegeben werden müssen. Der betref­fende Bankier und Schiffskartenagent annonziert nun diese falsche Nachricht in den amerikanischen unga­rischen Zeitungen in grossen Anzeigen, damit er dieses in Amerika und hierzulande betriebene, auf Missbrauchen aufgebaute Geschäft ausbreite und neuerliche Opfer fange. Demzufolge richte ich die Aufmerksamkeit von P. T. in erster Linie darauf, dass unter Verlautbarung der oben geschilderten Daten die Bewohnerschaft, besonders die nach Amerika auszuwandern Beabsichti­genden auf das eingehendste gewarnt werden, diesen Personen Glauben zu schenken oder sich diesen anzu- schliessen, weil es höchst wahrscheinlich ist, dass sie, ebenso wie sie die Rückwanderer beinahe ohne Aus­nahme bisher immer sehr empfindlich geschädigt und betrogen haben, auch die Auswanderer noch mehr schä­digen werden, weil diese gar keine entsprechende Erfahrung haben. Ich mache P. T. weiters auch darauf aufmerksam, dass die Tätigkeit dieser Personen ent­sprechend der Bestimmungen des VI. Kapitels des G. Art. 11:1909 eine strafbare Handlung bedingt, und insbesondere in den meisten Fällen gegen die §§ 38—39 des erwähnten Gesetzartikels verstösst. Es wolle daher P. T. die unterstellten Behörden anweisen, dass sie den Polizeibehörden I. Instanz das Erscheinen solcher aus Amerika eingetroffenen Personen, die sich in der geschilderten Weise betätigen, unverzüglich anmelden sollen, den Polizeibehörden I. Instanz aber auferlege ich die Pflicht, dass sie dem Wahrgenommenen bzv. dem Tatbestände gemäss das entsprehende Strafver­fahren sofort einzuleiten haben. Es ist übrigens auch das nicht ausgeschlossen, dass die 'erwähnten Personen ausser ihrer gegen die angeführten §§ verstossenden Tätigkeit auch eine Verleitung zum Auswandern begehen, in solchen Fällen ist daher das Strafverfahren auch in dieser Richtung einzuleiten. Nachdem aber die Auswanderung, wie ich bereits it) der Zirk. Vdng. Z. 12000—921 angedeutet habe, voraussichtlich in der nächsten Zukunft grösseren Umfang annehmen wird, fordere ich P. T. schliesslich auch dazu auf, es zu beobachten, ob auf dem Gebiete des Amtes nicht Berufs- oder gelegentliche Agenten, die zur Auswanderung verleiten, wirken, und wenn dies der

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