Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1920. január-december (18. évfolyam, 1-53. szám)
1920-02-05 / 6. szám
— 35 — im Interesse der dringenden Sicherung des Gemeinbedarfes für Weizen, Roggen, Gerste und Hafer des Jahres 1919 die Ausbezahlung von Lieferungsprämien angeordnet. Die Verordnung verfügt, dass alijene, die ihre aus der Fechsung 1919 herrührende Weizen, Roggen, Halbfrucht und G-rstenvorräte bis zum 15. II. 1920 dem Regierungskommissär für Getreideaufbringung, bezw. den mit der Getreideübernahme durch ihn betrauten Organen oder den Gemeinden zum Ankäufe ar.bieten und abliefern, nach diesen Vorräten über den in der Vdng. Z. 6269—1919 M. E. festgesetzten Höchtpreis eine Lieferungsprämie von 100 K pro q, diejenigen Vorratseigentümer, aber die ihre Vorrä'e an im vorigen Absätze angeführten Produkten nur nach dem 15. II. aber noch vor dem 15. III. anbieten bezw. abliefern eine Licferungspiämie von 50 K pro q ansprechen können. Für die bis zum 15. III. 1920 dem Lindes Regia- rungs Kommissariat für Getreideaufbringung bezw. dem durch denselben betrauten Organe zum Ankäufe ange- botenen und bis zum 15. III. 1920 übergebenen Hsfer- voträte kann der Vorratseigeutümer über den in der Vdog. Z. 5269—1929 M. E. festgesetzten Höchtspreis in jenen Fällen eine Lieferungsprämie von 50 K ansprechen, wenn die tatsächliche Eidiefevung bis zum 15. II. bezw. 15. III. 1. J. einschliesslich erfo'gt; die Piämie wird auf Grund der Frachtdokumente (provisorische Übernahmsbestätigung, Frachtbriefskopie, Aufgabeschein) bezw., insoferne die EinMerung im Sinne unserer Verfügung in irgend ein industrielles Etablissement per Achs erfolgte, auf Grund des Empfangsschei nes dieses Etablissements durch uns flüssig gemacht. In solehen Fällen, wenn die tatsächliche Einliefming bis zum 15. II. bezw. 15. III. I. J. einschliesslich nicht durchgeführt werden kann, ist der Kommissionär verpflichtet, in einem bis zum 20. II. bezw. 20. III. 1. J. aufzugebenden Schreiben über jene Mengen, die einer solchen Beurteilung unterliegen, ein genaues Verzeichnis einzusend'.-n, in w lchem die Post Nr., Quantität, Name de3 Produzenten und Gründe anzufübren sind, welche die tatsächliche Ablieferung der betreffenden Quantität bis zum 15. II. bezw. 15. III. 1. J. b hinderten. In diesem Falle wird dia Prämie natürlich nur dann flüssig gemacht werden können, wenn die tatsächliche Einlieferung nicht durch Selbstverschuldan des Produzenten verhindert wurde. Bezüglich jener Gefcreidemengen, welche der Kommissionär bis einschliesslich 15. II. bezw. 15. III. 1. J. in sein eigenes Kommissionsmagazin vom Produzenten tatsächlich übernahm, jedoch aus dem Magazinban die von uns angegebenen Adressen tatsächlich bis zu dem erwähnten Zeitpunkte nicht abliefern konnte, wird bei der Liquidierung der Prämie ausdrücklich bedungen, dass a) äer Kommissionär spätestens bis zum 15. II. bezw. 15. III. 1. J. die obiger Beurteilung unterliegende genaue Menge telegraphisch anmeldet; b) dass er das Magazinsjournal in durch die Vorstellung, Magistrat e'c. beglaubigter Abschrift spätestens bis zum 25. II. bezw. 25. III. 1. J. au unsere Getreidever- rechnungsabteilung einsendst. Wir weisen sie an, diese Vdng. der ung. Regierung in geeigneter Weise kund zu machen, damit sie den Vorratsbesitzeru ehestens zur Ker»tnis gelange, da wichtige Gemeingründe es erfordern, dass die bei den Vorratsbesitzern befindlichen Produkten mengen je eher abgeliefert werden. Die Produzen! en sind nachdrßcklichst darauf aufmerksam zu machen, dass sie nur dann auf die Einlieferungsprämie Anspruch erheben können, wann sie ihre Produkten- mengen zu einem solchen Zeitpunkte anbieten, dass die Ablieferung bis einschliesslich 15. II. bezw. 15. III. möglich sei. Der Kommissio: är hingegen ist seinerseits verpflichtet vorzusargen, dass Säcke, Plaehen etc. zeitgerecht am Platze vorhanden seien und dass die Lieferungen ehestens aufgegeben warden. Landes-Regitrungs- komm. f. G Kommerzielle Sektion. ABSCHRIFT. Telegramm. 391 Guk. An die Expositur für Gelreidaaufbringung in Szombathely. Antwort auf Ihr Telegramm Nr. 56. Für die vor Tätigkeit der Brachialgewalt freiwillig augebotenen Vorräte gebührt Piänie, während für mit Brachialgewalt angesprochene Vorräte Einlieferurgsprämie auf Giuud der Verordnung 6953—1919 M. E. nicht ausbezahlbor ist. Im Aufträge des Getreide Regierungskommis ärs: KONKOLY m. p., Oberstuhlrichter, Abteilungsleiter. ISI. Általános jellegű, de további intézkedést nem igénylő rendeletek. értesítések és más közlemények. M. Államrendőrkapitányság Szentgotthárd. 2410— 1919. ált. szám. Tárgy: Hamvasdi őrség felállítása. Alispán urnák Szombathely. Van szerencsém értesíteni, hogy Hamvasd községben a csempészet meggátlása s egyéb államrendőri teendők ellátása céljából államrend őrségi őrséget állítottam fel, mely működését január 1-vel megkezdi. A hamvasdi őrség közvetlen el'enőrzés tekintetében a pinkafői magyar államrendőrségi kirendeltség jogkörébe utaltatott. Szentgotthárd, 1919. december 27-ón. Dr. Tessóny s. k. államrendőrkapitány, a kapitányság vezetője. P. H. Ung. Staatspolizeihauptmannschaft in Szentgott- hard. Z. 2410—1919/ált. An den Herren Vizegespan in Szombathely. Ich bsehre mich mitiuttilen, dass ich behufs Verhinderung des Schmuggels und Versehung anderweitiger staatspolizeilichen Agenden iu der Gemeinde Hamvasd eine Staatspolizeiwache aufgestellt habe, welche ihre Tätigkeit am 1. Januar beginnt. Die Wache in Hamvasd wurde in Bezug auf unmittelbare Überwachung in den Rechtskreis der ung. Staatspolizeiexpositur in Pinkafő gewiesen. Szenttgothard, am %1. XII. 1919. Dr TESSENY m. p. St. Pol. Hauptmann, Leiter.