Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1920. január-december (18. évfolyam, 1-53. szám)

1920-02-05 / 6. szám

— 35 — im Interesse der dringenden Sicherung des Gemeinbe­darfes für Weizen, Roggen, Gerste und Hafer des Jah­res 1919 die Ausbezahlung von Lieferungsprämien an­geordnet. Die Verordnung verfügt, dass alijene, die ihre aus der Fechsung 1919 herrührende Weizen, Roggen, Halbfrucht und G-rstenvorräte bis zum 15. II. 1920 dem Regierungskommissär für Getreideaufbringung, bezw. den mit der Getreideübernahme durch ihn betrauten Organen oder den Gemeinden zum Ankäufe ar.bieten und abliefern, nach diesen Vorräten über den in der Vdng. Z. 6269—1919 M. E. festgesetzten Höchtpreis eine Lieferungsprämie von 100 K pro q, diejenigen Vor­ratseigentümer, aber die ihre Vorrä'e an im vorigen Absätze angeführten Produkten nur nach dem 15. II. aber noch vor dem 15. III. anbieten bezw. abliefern eine Licferungspiämie von 50 K pro q ansprechen kön­nen. Für die bis zum 15. III. 1920 dem Lindes Regia- rungs Kommissariat für Getreideaufbringung bezw. dem durch denselben betrauten Organe zum Ankäufe ange- botenen und bis zum 15. III. 1920 übergebenen Hsfer- voträte kann der Vorratseigeutümer über den in der Vdog. Z. 5269—1929 M. E. festgesetzten Höchtspreis in jenen Fällen eine Lieferungsprämie von 50 K an­sprechen, wenn die tatsächliche Eidiefevung bis zum 15. II. bezw. 15. III. 1. J. einschliesslich erfo'gt; die Piämie wird auf Grund der Frachtdokumente (proviso­rische Übernahmsbestätigung, Frachtbriefskopie, Aufga­beschein) bezw., insoferne die EinMerung im Sinne unserer Verfügung in irgend ein industrielles Etablisse­ment per Achs erfolgte, auf Grund des Empfangsschei nes dieses Etablissements durch uns flüssig gemacht. In solehen Fällen, wenn die tatsächliche Einliefming bis zum 15. II. bezw. 15. III. I. J. einschliesslich nicht durchgeführt werden kann, ist der Kommissionär ver­pflichtet, in einem bis zum 20. II. bezw. 20. III. 1. J. aufzugebenden Schreiben über jene Mengen, die einer solchen Beurteilung unterliegen, ein genaues Verzeichnis einzusend'.-n, in w lchem die Post Nr., Quantität, Name de3 Produzenten und Gründe anzufübren sind, welche die tatsächliche Ablieferung der betreffenden Quantität bis zum 15. II. bezw. 15. III. 1. J. b hinderten. In diesem Falle wird dia Prämie natürlich nur dann flüs­sig gemacht werden können, wenn die tatsächliche Ein­lieferung nicht durch Selbstverschuldan des Produzenten verhindert wurde. Bezüglich jener Gefcreidemengen, wel­che der Kommissionär bis einschliesslich 15. II. bezw. 15. III. 1. J. in sein eigenes Kommissionsmagazin vom Produzenten tatsächlich übernahm, jedoch aus dem Ma­gazinban die von uns angegebenen Adressen tatsächlich bis zu dem erwähnten Zeitpunkte nicht abliefern konnte, wird bei der Liquidierung der Prämie ausdrücklich be­dungen, dass a) äer Kommissionär spätestens bis zum 15. II. bezw. 15. III. 1. J. die obiger Beurteilung un­terliegende genaue Menge telegraphisch anmeldet; b) dass er das Magazinsjournal in durch die Vorstellung, Magistrat e'c. beglaubigter Abschrift spätestens bis zum 25. II. bezw. 25. III. 1. J. au unsere Getreidever- rechnungsabteilung einsendst. Wir weisen sie an, diese Vdng. der ung. Regierung in geeigneter Weise kund zu machen, damit sie den Vorratsbesitzeru ehestens zur Ker»tnis gelange, da wichtige Gemeingründe es erfor­dern, dass die bei den Vorratsbesitzern befindlichen Produkten mengen je eher abgeliefert werden. Die Pro­duzen! en sind nachdrßcklichst darauf aufmerksam zu machen, dass sie nur dann auf die Einlieferungsprämie Anspruch erheben können, wann sie ihre Produkten- mengen zu einem solchen Zeitpunkte anbieten, dass die Ablieferung bis einschliesslich 15. II. bezw. 15. III. möglich sei. Der Kommissio: är hingegen ist seinerseits verpflichtet vorzusargen, dass Säcke, Plaehen etc. zeit­gerecht am Platze vorhanden seien und dass die Liefe­rungen ehestens aufgegeben warden. Landes-Regitrungs- komm. f. G Kommerzielle Sektion. ABSCHRIFT. Telegramm. 391 Guk. An die Ex­positur für Gelreidaaufbringung in Szombathely. Ant­wort auf Ihr Telegramm Nr. 56. Für die vor Tätigkeit der Brachialgewalt freiwillig augebotenen Vorräte ge­bührt Piänie, während für mit Brachialgewalt ange­sprochene Vorräte Einlieferurgsprämie auf Giuud der Verordnung 6953—1919 M. E. nicht ausbezahlbor ist. Im Aufträge des Getreide Regierungskommis ärs: KON­KOLY m. p., Oberstuhlrichter, Abteilungsleiter. ISI. Általános jellegű, de további intézkedést nem igénylő rendeletek. értesítések és más közlemények. M. Államrendőrkapitányság Szentgotthárd. 2410— 1919. ált. szám. Tárgy: Hamvasdi őrség felállítása. Alispán urnák Szombathely. Van szerencsém értesíteni, hogy Hamvasd községben a csempészet meggátlása s egyéb államrendőri teendők ellátása céljából államrend őrségi őrséget állítottam fel, mely működését január 1-vel megkezdi. A hamvasdi őrség közvetlen el'enőrzés tekin­tetében a pinkafői magyar államrendőrségi kirendeltség jogkörébe utaltatott. Szentgotthárd, 1919. december 27-ón. Dr. Tessóny s. k. államrendőrkapitány, a kapitányság vezetője. P. H. Ung. Staatspolizeihauptmannschaft in Szentgott- hard. Z. 2410—1919/ált. An den Herren Vizegespan in Szombathely. Ich bsehre mich mitiuttilen, dass ich be­hufs Verhinderung des Schmuggels und Versehung an­derweitiger staatspolizeilichen Agenden iu der Gemeinde Hamvasd eine Staatspolizeiwache aufgestellt habe, welche ihre Tätigkeit am 1. Januar beginnt. Die Wache in Hamvasd wurde in Bezug auf unmittelbare Über­wachung in den Rechtskreis der ung. Staatspolizeiexpo­situr in Pinkafő gewiesen. Szenttgothard, am %1. XII. 1919. Dr TESSENY m. p. St. Pol. Hauptmann, Leiter.

Next

/
Oldalképek
Tartalom