Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1920. január-december (18. évfolyam, 1-53. szám)

1920-08-12 / 33. szám

— 294 — tea, wenn die Verfügungen der kirchlichen Ober­behörden nicht rechtzeitig eintreffen sollten, Die Sammlung selbst ist auf folgende Weise durchzuführen: 1. Die Sammelbogenkomitees mögen am 20., 21. und 22. August von Haus zu Haus gehend und nach Tunlichkeit sogar die in der Gemarkung der Gemeinde befindlichen Wirt­schaften und zerstreut liegenden Häuser auf­suchend die Aufmerksamkeit der Aufgesuchten auf den Umstand lenken, dass es sich nicht um eine Sammlung von Almosen handelt, sondern von der Tilgung einer Ehrenschuld der Nation, weil es eine moralische Pflicht unser aller ist, die Heimbeförderung unserer Kriegsgefangenen zu ermöglichen. Die mit Sammelbogen Sammeln­den mögen ein besonderes Angenmerk darauf richten, dass diejenigen, die die Leiden des Krie­ges nicht einmal kennend nur die Vorteile des leichten Vermögenserwerbes genossen haben, an den Spenden ihren Anteil in entsprechender Weise herausnehmen mögen. 2. Der Betrag der Spende ist in Gegenwart des Spenders im Sammelbogen einzutragen. 3. Nach Beendigung der Sammlungen sind die abgeschlossenen Sammelbogen und das ge­sammelte Geld dem städtischen bzw. Gemeinde- Sammelkomitee (Repräsentanz) durch die Sam­melbogenkomitee einzuiiefern. 4. Das slädtische bzw. Gemeinde Sammel­komitee (Repräsentanz) zahlt das von den Sam­melbogenkomitees eingelieferte Geld zu Gunsten der beim Postsparkassenamte geführten Check­rechnung Z. 45499 der Ungarischen Kriegsge- fangenen-Rettungsaktion ein, fertigt über die Sammelbogen einen Ausweis an und sendet diesen unmittelbar an die Vorgesetzte Behörde, die Original-Sammelbogen hingegen unmittelbar an die Adresse der Ungarischen Kriegsgefange- nen-Rettungsaktion (Budapest, VI. Városligeti fasor 38.) eiß. 5. Aus den Ausweisen der Gemeinden fer­tigen die Oberstuhlrichter summarische Ausweise an und senden sie an den Vizegespan des Ko- mitates; die Städte m. g. M. senden ihren Aus­weis ebenfalls an denselben ein. Sämtliche zur Sammlung erforderlichen Drucksorten, welche die Zentralleitung der Kriegs- gefangenen-Rettungsaktion mir zusenden wird,, werden behufs weiterer Verteilung an P. T. ausgefolgt werden. Im Falle die frühere, durch das Militärkom­mando des Komilates eingeleitete Sammelaktion, noch im Zuge sein sollte, so ist dieselbe abzu- ßchliessen, und ist bis zur Abwicklung der in vorliegender Vdng. behandelten Sanamelbogen- sammlung eine jede anderweitige Sammlung einzustellen. Wenn aus dieser früheren Sammelaktion stammende Beträge P. T. zur Verfügung stehen und im Deposit sein sollten, so ist zu verfügen, dass diese Beträge bei den Stadtkassen zu Gunsten des Etats des H. Landesverteidigungs­ministers überwiesen bzw. eingezahit werden. Hier erwähne ich, dass in letzterer Zeit laut von mehreren Seiten eingelaugten Be­schwerden auf dem Gebiete der Spendensamm- lungen viele Missbräuche Vorkommen. Ich fordere P. T. auf, zu verfügen, dass jedermann, der Spenden einsammelt, von Seite der zuständigen Behörden zur Aufweisung der betreffenden behördlichen Bewilligung aufgefor­dert werde, und falls er diese nicht vorweisen könnte; so ist wider denselben nach den in Angelegenheit der Spenden Sammlung ergange­nen Zirk. Vdngen Z. 18613 — 1882, 35100 — 1897, 71319-1901. und bzw. 17210-1916. B. M. vorzugehen. Ich fordere P. T. auf, über die im Inte­resse der Einleitung der Sammlung getroffenen Verfügungen bis 10. August 1920. mir Meldung zu erstatten, die das Ergebnis der Sammlung darstellenden summarischen Ausweise hingegen bis spätestens 25. September mir vorzubreiten. Szombathely, am 26. Juli 1920. GÉZA HERBST m. p. Vizegespan.

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