Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1919. január-december (17. évfolyam, 1-34. szám), A Vasvármegyei Forradalmi Kormányzótanács Hivatalos Közlönye, 1919. április-július (1-18. szám)
1919-11-13 / 28. szám
200 Abschrift. Ung. Minister des Inneren. Z. 80317—1919. III. Gegenstand : Provisorische Unterbringung der von ihrem Sitze geflüchteten (Germeinde-, städtischen und Komitats-) Verwaltungsangestellten. An sämtliche Munizipal - Regierungskommissäre! Ein Teil des Landesgebietes gelangte infolge Festsetzung der Demarkationslinie unter Besetzung fremder Mächte. Demzufolge war ein Teil der Komitats-, städtischen und Gemeinde- Angestellten, in erster Linie deshalb, weil sie den von der besetzenden Macht geforderten Treueid nicht leisteten, anderseits aus politischen Gründen gezwungen, aus dem Bereiche ihrer bisherigen Tätigkeit zu flüchten. Neuestens wuchs die Zahl der Geflüchteten bzw. Ausgewiesenen durch jene an, die, trotzdem sie der besetzenden Macht den Eid ablegten, von ihren Stellen entfernt wurden. Die Zahl der derartig in die Hauptstadt Geflüchteten beträgt 1013, hierunter sind 612 Ge meinde-, 165 städtische und 236 Komitats Angestellte. Von den hier angeführten sind bis- nun provisorisch zusammen 651 untergebracht worden, und zwar: 426 Gemeinde-, 65 städtische und 150 Komitats-Angestellte, von welchen 173 Gemeinde-, 67 slädiische und 101 Komitats-Angestellte in Budapest, 233 Gemeinde , 8 städtische und 49 Komitats-Angestellte jed ch in der Provinz Verwendung fanden. Mein Be streben richtet sich dahin, den in schwierige Lage gelangten Angestellten vorläufig provisorisch zu helfen, bis dahin, wo die Angelegenheit der im fraglichen Gebiete angestellt gewesenen Beamten auf Grund des Friedensschlusses eine endgültige Regelung erfahren wird. Wie weiter unten ausgeführt werden soll, bietet sicht hiezu die Möglichkeit und Gelegenheit, und erbitte ich mir dazu die Unterstützung des H. Regierungskommissärs und der Ihnen unterstellten Munizipien bzw. autonomen Körperschaften. In jenen Komitaten, welche innerhalb der Demarkationslinie fallen, sowie in den in diesen Komitaten befindlichen Städten und Gemeinden gelangen Tag für Tag zahlreiche leergewordene Stellen zur Besetzung. Bereits in der am 14. VIII. I. J. ergangenen Verordnung Z. 72797. wurde mit Nachdruck auf jene Aufgaben hingewiesen, deren Lösung im höchsten Masse die auf dem Gebiete der Verwaltung wirkenden Angestellten belasten wird. Es erfordern daher hochwichtige Inteiessen, dass dann, wenn die unseren nationalen Bestand betreffenden und die denselben vom wirtschaftlichen Standpunkte so tief berührenden Aufgaben der Lösung harren, diese, die Nation erhaltende Arbeit in erprobte Hände gelange. Heute wartet auf die auf dem Gebiete der Verwaltung Wirkenden nicht blos die Erledigung der in das Alltagsleben sich unmittelbar und tief erstreckenden Obliegenheiten, sie müssen auch den höheren Staatszielen erfolgreich dienen. Es müssen daher alle persönlichen Rücksichten beiseite gestellt und die fehlenden Arbeitskräfte zur Erledigung der öffentlichen Angelegenhe ten aus dem Kreise der hiezu Geeignetesten ersetzt werden. Das öffentliche Wohl erfordert es daher, dass den geflüchteten Angestellten besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werde. Ich bin weit davon entfernt, den Patriotismus, das Pflichtbewusstsein und die Eignung der in den ausserhalb der Demarkationslinie befindlichen Komitaten wirkenden Verwal'ungsbeamten in Zweifel zu ziehen und beabsichtige absolut nicht, deren individuelles Zurgellunggelangen zu verhindern, ich möchte mit dieser meiner Verfügung blos die Möglichkeit dazu bieten, dass beim Ersätze der fehlenden Arbeitskräfie die Asuwahl aus einem grösseren Kreise der Angestellten getroffen werden Könne, und dass so die Berufensten in den Dienst der grossen nationalen Sache gestellt werden können. Hiedurch wird gleichzeitig auch das ermöglicht, dass die, ihren alten Wirkungskreis zu verlassen genötigten Verwaltungsangestellten, in einem mehr als der frühere entsprechendem Arbeitsfelde verwendet, provisorisch untergebracht werden. Auf Grund alldieses ersuche ich H. Regierungskommissär, in solchen Fä'len, wenn die Besetzung einzelner Stellen aus welchem Grunde immer notwendig wird, von der endgültigen Besetzung derselben (im Wege der Ernennung oder Wahl) vorläufig absehen zu wollen und den Ersatz der fehlenden Arbeitskräfte blos durch Substituierungen provisorischen Charakters besorgen bzw. besorgen lassen zu wollen. Die derzeit auf welche Art immer bereits vacaten oder in