Gál Éva: Die Margareteninsel - Unser Budapest (Budapest, 2000)
tarén nach Dalmatien geflohen und hatte ein Gelöbnis abgelegt: wenn sein Land und seine Familie von den Tataren befreit würden, werde er seine nächste Tochter Gott weihen, d. h. sie Nonne werden lassen, Und so geschah es auch: 1242 wurde Prinzessin Margarete geboren und schon mit vier Jahren zu den Dominikanerinnen nach Veszprém ins Kloster gegeben. Nach 1245 beschloß der König dann neben dem königlichen Kastell auf der Hasen-Insel ein Kloster und eine Kirche zu bauen, letztere zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria. 1251 (anderen Quellen nach 1252) zog Margarete mit 17 Ordensschwestern in das Kloster ein. Der König gab daraufhin die ganze Insel (ausgenommen das kleine Gebiet der Prämonstratenser) den Nonnen und überhäufte das Kloster nacheinander mit verschiedenen reichen Grundstückschenkungen und Privilegien, u. a. auch der Nutznießung der Pester Fähre und des Zolls. Deshalb gab es dann ständig Streitereien und Prozesse einerseits zwischen dem Nonnenkloster der Insel, anderseits den in ihren Interessen verletzten Grundbesitzern: Adlige, Klöster, Städte (Buda und Pest / damals Ofen und Pesth). Diesen Umständen ist es auch zu verdanken, daß vor allem aus dem 13. Jahrhundert verhältnismäßig viele schriftliche Quellen über das Kloster der Dominikanerinnen erhalten geblieben sind. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gab es neben den bereits erwähnten noch drei wichtige Bauten auf der Insel: in der Nähe der Südspitze die festungsartige Burg mit vier Ecktürmen der Johanniter (auch Ritter des Heiligen Landes genannt), außerdem in der Mitte der Insel am Westufer das Kloster und die Kirche der Franziskaner und schließlich auf der Nordspitze die Burg das Erzbischofs von Gran (Esztergom). Diese werden in den zeitgenössischen schriftlichen Quellen viel seltener erwähnt, die Forscher sind jedoch der Meinung, daß sie spätestens in den ersten Jahren oder Jahrzehnten nach der Gründung des Nonnenklosters entstanden sein könnten. Auf jeden Fall standen sie schon im Jahre 1278, als König Ladislaus IV. in einer Urkunde den Besitz auf der Insel seitens der Dominikanerinnen bestätigt: ihr Gebiet wurde in der königlichen Urkunde als nicht zu dem Besitz der Nonnen gehörend bezeichnet. 14