Holló Szilvia Andrea: Budapester Stadtwerke - Unser Budapest (Budapest, 2010)

„Ali ich vonchlug, man idle Bäume in der Stadt pflanzen, trugen iämtliche Mitglieder der Bürgervenammlung, ob ich Gärtner geworden iei. Über die Straßenbeleuchtung tagten iie, daa die Betrunkenen dich auch an den Häuserwänden anhalten könnten. Für andere Zwecke brauche man towieio keine Laternen." (Cécile Tormay: Daa alte Haut) Rechnungen, wegen Rohrbruch aufgegrabene Straßen, unerwartete Betriebsstörun­gen. Dem Durchschnittsmenschen wird nur dann die Existenz der öffentlichen Werke bewusst, da die Urbanisierung die moderne Infrastruktur schon lange zum organi­schen Teil des Alltagslebens hat werden lassen. Seit etwa anderthalb Jahrhunderten flimmern nicht nur Kerzen im Dunkeln und die Menschen trinken gesundes, sauberes Wasser. Die wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen versorgen öffentliche und pri­vate Verbraucher mit Strom und Gas, liefern Trinkwasser und entsorgen Nieder­schläge und Abwässer. ln Pest (Pesth) und Buda (Ofen) wurden während der Belagerungen in den Türken­kriegen die Wasserwerke zerstört, Kanalisation gab es damals kaum, öffentliche Beleuchtung überhaupt nicht. Nach 1686 beaufsichtigte die königlich ungarische Kammer die Probleme der Kanalisation und öffentlichen Beleuchtung, Ende des 18. Jahrhunderts kamen die öffentlichen Werke in den Pflichtbereich der Städte. Der 1808 gegründete Pester Städtische Verschönerungs-Ausschuss erfreute sich der Unterstützung des Palatins Joseph, der von ihnen vorgeschlagene Verschönerungs­plan für die Innenstadt umfasste auch die Regulierung der Straßen, die Kontrolle der Baupläne der neuen Gebäude, die Kanalisation und die Regulierung des Donaubettes. In Buda wurde, mangels einer ähnlich wirkungsvollen Behörde, im Bereich der öffent­lichen Beleuchtung, der Wasserversorgung und der Kanalisation fallweise entschieden. Die nach der Überschwemmung 1838 verfasste erste Bauverordnung schrieb stren­ge Maßnahmen zum Schutz des schwer betroffenen Pest vor. Bei Neubauten wurde die Anlage eines „Hauskanals" verordnet, seine Maße vorgeschrieben; eine Senk­grube wurde nur „ausnahmsweise" auf Gebieten ohne öffentlicher Kanalisation ge­stattet. Im intensiv anwachsenden, industrialisierteren Pest gelangte die Frage der öffentlichen Beleuchtung, der Wasserversorgung und der Kanalisation schneller in den Vordergrund als auf der anderen Seite der Donau. Zur Vorbereitung der Stadtvereinigung schrieb das X. Gesetz 1870 die Gründung des Hauptstädtischen Rats für Gemeinnützige Arbeit vor. Das Gesetz besagte jedoch, 5

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