Tanulmányok Veszprém megye múltjából - A Veszprém Megyei Levéltár Kiadványai 3. (Veszprém, 1984)

Solymosi László: Veszprém megye 1488. évi adólajstroma és az Ernuszt-féle megyei adószámadások

rém und der Abtei Pannonhalma, die vorübergehend in der Hand des Kö­nigs waren) und 102 weltlicher Herrschaften, weiterhin 430 Adeliger mit einer Session. Die letzteren hatten selbstverständlich keine Bauern­pforten. Unter den 130 bauernbesitzenden Herrschaften — das königliche Paar inbegriffen — verteilten sich die steuerpflichtigen Pforten stark unre­gelmässig; die Mehrheit der Besitzern hatte einen unbedeutenden Güter­bestand. Mehr als die Hälfte der Besitzern hatte weniger als sechs steuer­pflichtige Pforten. Das herrschaftliche Recht eines bedeutenden Teils — etwa 40% — betrug eine einzige Bauernpforte. Zugleich besassen die zehn grössten Besitzer des Komitats beinahe 65% der steuerpflichtigen Pforten. Dazu waren noch vier unter ihnen Burgbesitzer. Von den 11 Bur­gen des Komitats waren neuneinhalb in ihrem Besitz. Bei solcher unpro­portionierten Güterverteilung gab es hohe Unterschiede unter den Be­sitzern des Komitats. Der eine steuerpflichtige Pforte besitzende Adelige war sehr entfernt vom István Zápolyai, dem reichsten Besitzer der Komi­tats, vom zukünftigen Palatin, der im Komitat über drei Burgen, über insgesamt 928 Bauernpforten, über etwa 22,8% des Ganzen verfügte und zu den wenigen gehörte, die auch ausserhalb des Komitats anderswo im Land ausgedehnte Güter hatten. Der weltliche Güterbestand überstieg wesentlich die kirchliche. Wenn man auch davon absieht, dass der König damals vorübergehend aufgrund seines Oberpatronatsrechts auch den Ertrag von zwei kirchlichen Institu­tionen erhielt, besassen die weltlichen Herrschaften dennoch annähernd anderthalb soviel steuerpflichtige Haushalte wie die kirchlichen. Auf dem Gebiet der Burgbesitzungen war der Unterschied noch grösser. Von den 11 Burgen waren 10 im Besitz der Weltlichen. Demgegenüber war die Besitzverteilung bei den Weltlichen unausgeglichener; die vielen Besitzerverteilungen führten zur Aufsplitterung des Gutsbestands. Da die kirchlichen Güter im wesentlichen nicht verteilt worden waren, entstanden hier günstigere Proportionen. Das ist auch daran ersichtlich, dass es unter den zehn grössten Besitzern sieben Geistliche gab, und dass von den 37 beteilten Siedlungen — also mit mehreren Besitzern — nur in 12 Ortschaften kirchlicher Teilbesitz vorhander war, während die übri­gen unter zwei oder mehreren weltlichen Herrschaften verteilt waren. Auf der Grundlage der Steuersätze bzw. der aus ihnen berechenbaren Pforten- und Kurienzahlen waren die 276 Siedlungen an Grössenordnung, wirtschaftlicher Stärke und Bevölkerung sehr verschiedentlich. Jede vierte Ortschaft galt als Zwergsiedlung. In diesen gab es minimal einen, maximal fünf Haushalte mit Steuerpflicht. Nicht viel weniger waren die

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