Tanulmányok Veszprém megye múltjából - A Veszprém Megyei Levéltár Kiadványai 3. (Veszprém, 1984)

Solymosi László: Veszprém megye 1488. évi adólajstroma és az Ernuszt-féle megyei adószámadások

László Solymosi Das Steuerregister des Komitats Veszprém über das Jahr 1488 und die Ernuszt'schen Steuer rechenschaftsberichte In Ungarn sind unter den verschiedenen schriftlichen Produkten der königlichen (staatlichen) Steuerfestsetzung und -eintreibung die mittel­alterlichen — zwar auf verschiedene Art sehr lehrreichen — Steuerregis­ter äusserst lückenhaft und mit der Regierungszeit des Königs Sigismun­de (1387—1437) anfangend erhalten geblieben. Die geographische Verteilung der verschiedentlich zusammengesetzten und eingehenden Steueraufnahmen, die ein Komitat oder eine noch kleinere Einheit zu­sammenfassen, ist ziemlich ungleich. Ihr überwiegender Teil bezieht sich auf das Randgebiet des mittelalterlichen Ungarn und auf Slawonien. Im mittleren Teil des Landes existiert ein vollständiges mittelalterliches Steuerregister nur über das Territorium des Komitats Veszprém. Das wertvolle Steuerregister des Jahres 1488 wurde das erste Mal von Dezső Csánki am Ende des vorigen Jahrhunderts in seiner historischen Geographie bekanntgemacht und verwertet. Er bemerkte zugleich, dass er das Dokument nicht völlig genau bearbeiten konnte, weil er das Regi­ster wegen der Wasserflecken daran stellenweise nicht lesen konnte. Seit­dem beschäftigte sich die siedlungsgeschichtliche und demographische Forschung wiederholt mit dem Steuerregister des Jahres 1488 und berich­tigte manchmal die Feststellungen von Csánki. Die einander entgegen­gesetzten neuen Ergebnisse beweisen aber, dass die vollgültige Erschlies­sung auch diesmal nicht gelang. Unter anderem ist es ungeklärt geblie­ben, wie viele steuerpflichtige Siedlungen im Komitat vorhanden waren, und wie die Adeligen mit einer Session steuerten. Mit der Hilfe der mo­dernen Technik (ultraviolette Lampen) hatte man das Glück, den Text der Quelle zu erschliessen, und dadurch wurde das grösste Hindernis vor der Bearbeitung des Registers weggeschafft. Die Abhandlung, die im Anhang den lateinischen Text der Quelle pub­liziert, macht uns mit der Entstehung und der Struktur des Steuerregi-

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