Internationales Kulturhistorisches Symposion Mogersdorf 2007 in Kőszeg 3. bis 6. Juli 2007 (Szombathely, 2014)
Gernot Peter Obersteiner: Von der Monarchie zur Republik. Eliten in Politik und Verwaltung der Steiermark (1890-1945)
1924 Erster Landeshauptmannstellvertreter geworden. Auch Prisching stürzte über eine Finanzaffäre. Sein Nachfolger wurde von Oktober 1926 bis Mai 1927 der Sudetendeutsche Christlichsoziale Dr. Alfred Gürtler, Univ.-Professor für Statistik und österreichisches Finanzrecht, seit 1919 Mitglied des Nationalrates und 1921/22 Finanzminister und Mitarbeiter von Bundeskanzler Prälat Ignaz Seipel, 1928/30 Erster Präsident des Nationalrates. In der Steiermark war er nur Platzhalter für Rintelen. Von der Abtrennung der Untersteiermark betroffen war neben der deutschsprachigen Bevölkerung in den Städten und Märkten auch die Beamtenschaft der sieben untersteirischen Bezirkshauptmannschaften bzw. Politischen Exposituren in Cilli/Celje, Gonobitz/Konjice, Luttenberg/Ljutomer, Marburg/Maribor, Pettau/ Ptuj, Rann/Brezice und Windischgraz/Slovenj Gradec. Am 30. Oktober 1918, einen Tag nach der Proklamation des neuen SHS-Staates, wurden die altösterreichischen Bezirkshauptleute der Untersteiermark von der jugoslawischen Regierung für abgesetzt erklärt. Zwei Bezirkshauptleute hatten bereits das Pensionsalter erreicht, einer war 1918 bereits ins Innenministerium gewechselt (Dr. Stephan Freiherr Neugebauer von Cadan), die vier anderen begegnen in den 1920er Jahren in Spitzenpositionen in der Grazer Landesverwaltung, und zwar im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes, also der (später mittelbaren) Bundesverwaltung, als Hofräte oder Landesregierungsräte, je nach bereits zurückgelegter Dienstzeit. Drei (Dr. Paul Hohl, Dr. Viktor Neuwirth und Dr. Emil Krammer) waren bürgerlichen Standes, Dr. Eugen Netoliczka schmückte das Prädikat „Edler von Baldershofen”. Trotz der neuen Landesordnung von Dezember 1918 bestanden in der Steiermark noch für einige Jahre zwei Verwaltungsstränge. Der Landesregierung Burg (Nachfolgerin der Statthalterei) stand Landesregierungs-Vizepräsident Dr. Heinrich Mayerhofer-Grünbühel vor, der 1918 noch einer der vier HofJäte der k. k. Statthalterei gewesen war. Die Hofräte in jener Zeit des Überganges waren Dr. Wilhelm Schwind, Anton Underrain (vonMeysing), Rudolf (Freiherr von) Camerlander, Dr. Friedrich (von) Jenny (er folgte Mayerhofer-Grünbühel 1922 als Landesregierungs-Vizepräsident nach), Heinrich (Graf) Stürgkh und Hermann (Ritter von) Rainer zu Harbach. Fast alle waren bereits in der Statthalterei tätig gewesen. Unter den Landesregierungsräten, zumeist in der Funktion von Bezirkshauptmännem, finden sich 1919 immer noch klingende Namen vormals adeliger Prägung wie Franz (Graf) Bellegarde, Robert (Edler von) Costa-Rossetti, Heinrich (von) Lorang (-Sebottendorf), Wilhelm (Freiherr von) Lazarini, Dr. Nikolaus (Freiherr von) Pfusterschmid-Hartenstein, Richard (Freiherr von) Schmigotz und Dr. Alfred Stoltz (Edler von Dorlawall). Auch zahlreiche „einfache” Bezirkshauptmänner, Landesregierungssekretäre, Bezirksoberkommissäre und Bezirkskommissäre hatten nach dem Gesetz zur Aufhebung der Titel und Würden einfach nur ihre Adelsprädikate abgelegt. Die Landschaftlichen Ämter der vormaligen autonomen Landesverwaltung leitete als „Landesregierung Landhaus” Landes-Präsidial-Direktor Dr. Bogdan (Josef) 22