Internationales Kulturhistorisches Symposion Mogersdorf 2007 in Kőszeg 3. bis 6. Juli 2007 (Szombathely, 2014)
Gernot Peter Obersteiner: Von der Monarchie zur Republik. Eliten in Politik und Verwaltung der Steiermark (1890-1945)
ten jetzt bereits bäuerliche Grundbesitzer, nur vereinzelt kam noch ein Geistlicher oder ein Advokat vor. Die Allgemeine Wählerklasse umfasste zehn Wahlbezirke, deren Abgeordnete von Beruf beispielsweise Schriftleiter, Lehrer, Kassenbeamte, Realitätenbesitzer, Holzmeister oder Kaplan (Dr. Anton Koroschetz in Marburg) waren. Koroschetz sollte 1918 maßgeblicher Anteil an der Gründung des neuen „Staates der Slowenen, Kroaten und Serben” zukommen. Als vom Kaiser ernannter Landeshauptmann der Steiermark amtierte seit 1897 Edmund Graf von Attems, der einer traditionsreichen Adelsfamilie der Steiermark entstammte, aus der bereits mehrere Landeshauptmänner hervorgegangen waren. 1896/97 saß Attems im Abgeordnetenhaus des Reichsrates, seit 1915 im Herrenhaus. Seine Amtszeit als Landeshauptmann kennzeichnet die Förderung von Kultur, Schule und wohltätigen Einrichtungen, in politischer Hinsicht die oben schon erwähnten nationalen Spannungen zwischen deutscher und slowenischer Bevölkerung. Edmund Graf Attems sollte der letzte steirische Landeshauptmann der Habsburgermonarchie sein. Nach seinem Tod 1929 erfuhr sein Wirken besonders auch seitens der Sozialdemokratie eine überaus positive Würdigung. Landeshauptmannstellvertreter, schon traditionell ein Slowene, war 1918 der Distriktsarzt im untersteirischen Drachenburg Dr. Franz Jankóvic, von den sieben Landesausschussbeisitzern (den nachmaligen Landesräten) waren einer (ebenfalls ein Attems) gräflichen Standes, zwei Adelige (Gutsbesitzer bzw. Advokat), ein adeliger Professor an der Oberrealschule und ein Gymnasialprofessor in Marburg (beide zugleich Reichsratsabgeordnete), ein bürgerlicher Gutsbesitzer und ein Bauer aus der Oststeiermark, der ebenfalls im Reichsrat saß. Die Spitzenbeamtenschaft des Landes in der autonomen Landesverwaltung war nicht besonders zahlreich und bestand aus einem Landrat und Kanzleidirektor (1918 unter der Bezeichnung Landes-Präsidial-Direktor) als Leiter des „Sekretariates” der Landesvertretung. Für die Steiermark muss hier doch speziell auf die Bezirksvertretungen als „Gemeinden höherer Ordnung” hingewiesen werden, die in diesem Land von 1866 bis 1938 bestanden. Als auf Grundlage der Gerichtsbezirke eingerichtete Selbstverwaltungskörper mit zunächst ebenfalls nach dem Zensuswahlrecht gewählten Funktionären bildeten sie - eine Ebene über den Gemeinden angesiedelt - in einer sich zusehends ausbildenden Parteienlandschaft sozusagen eine „Pflanzschule” der politischen Elite vor ihrem Aufstieg in Landtag und Reichs- bzw. Nationalrat. Landtag und Landeshauptmann gegenüber stand als Repräsentant des Kaisers der eigentliche Landeschef, der in der Steiermark den Titel „Statthalter” trug. Der Statthalter berief namens des Kaisers auch den Landtag ein, vermittelte zwischen den Parteien und konnte den Landtag auflösen. Aufgrund seines Scheiterns während der Badeni-Krise in Graz wurde Statthalter Olivier Marquis Bacquehem 1898 von seinem Amt abberufen und durch Manfred Graf Clary und AIdringen 18