Internationales Kulturhistorisches Symposion Mogersdorf 2007 in Kőszeg 3. bis 6. Juli 2007 (Szombathely, 2014)
Jenő Gergely: Die katholische Kirchenelite zur Zeit der Jahrhundertwende (im Jahre 1900)
Diözesanbischof verfugt in seiner Diözese über Gesetzgebungs-, Justiz- und Exekutivgewalt. Er wird damit vom Auxiliarbischof, sowie von der Bischofsaula (Bischofskanzlei) unterstützt, deren Leiter der Kanzler (cancellarius) war. 4 Titularbischof (episcopus titularis): ein Bischof, der vom Papst ernannt und auf den Titel einer aufgelösten Diözese (in partibus infidelium) geweiht wurde und damit Mitglied des bischöflichen Ordo wird. Der Titularbischof verwaltet keine Diözese. Zumeist ist er der Auxiliarbischof oder der Generalvikar neben einem Diözesenbischof. 5 Erwählter Bischof: der ungarische König vergab die Titel jener Bischofssitze, die in den Länder der Heiligen Stephanskrone einst bestanden haben, inzwischen aber aufgelöst wurden (diese sind im Liber regius enthalten). Die Träger dieser Titel verfugten jedoch als erwählte Bischöfe über kein bischöfliches Ordo. 6 An der Spitze der (katholischen) Verwaltungsabteilung I. des Kultusministeriums stand zumeist der Domkapitular von Esztergom (Gran), der das Vertrauens sowohl des Kardinal Fürst- Erzbischofs, Primas von Ungarn, als auch der Bischofskonferenz, des Ministers und der gesamten Regierung genoss. 7 Dompropst (praepositus maior): war der Kapitular an der Spitze des Domkapitels, zumeist ein Titular- oder erwählter Bischof. Die Ernennung des Kapitulars war auf Vorschlag des Diözesanbischofs das Recht des Patronherm. Die Mitgliederzahl des Kapitulars wurde durch das Statut festgelegt. Die Ernennung des neuen Kapitulars geschah immer auf den Posten des letzten Meisterkapitulars, von hier konnte man über eine vorgegebene Rangleiter (custos, cantor, lector) zum Dompropst aufsteigen. Mehrere Mitglieder des Kapitels konnten Titular- oder erwählte Bischöfe sein. 8 Coadiutor: der Auxiliarbischof (episcopus auxiliarius) ist ein Bischof, der vom Patronherm und vom Papst zur Unterstützung des Diözesanbischofs ernannt wird. Er kann entweder ohne, oder aber mit Nachfolgerecht (cum iure successionis) ernannt werden. 9 Generalvikar (vicarius generalis): ist der ständige, ordentliche Vertreter des Diözesanbischofs in der Verwaltung der Diözese, er wird vom Diözesanbischof ernannt. Kann sowohl ein Titular-, als auch ein erwählter Bischof, oder ein Domkapitular sein. 10 Der Prior von Aurania (Vrana) ist zumeist ein erwählter Bischof, die Bischöfe von Tinnin und Nándorfehérvár sind (geweihte) Titularbischöfe. 11 Die Ernennung des Bischofs ist gemäß dem Kanonrecht das ausschließliche Recht des Papstes. In Ungam wurden bis 1918 die Bischöfe (und die Domkapitulare) durch das Patronatsrecht des Königs von diesem ernannt - dies wird nominatio genannt. Der Papst hat die Ernennung feierlich bestätigt (praecortisatio) und dem Betroffenen darüber eine Bulle überreicht. In dieser Frage standen sich einander die ungarischen öffentlich-rechtlichen und kanonrechtlichen Standpunkte gegenüber. Der Heilige Stuhl war der Ansicht, dass der König nur einen Vorschlag für die Bischofsbestallung (praesentatio) gemacht hätte und die nominatio weiterhin Recht des Papstes sei. Danach wurde anhand der päpstlichen Bulle der neue Bischof vom Domkapitel in sein neues Amt eingefiihrt (installatio), und im Falle dass er noch nicht geweiht gewesen war, zum Bischof geweiht (consecratio). Der neue Oberhirte übernahm dann feierlich seinen Sitz in der Domkirche (inthronisatio). Schließlich erhielt er nach seinem vor dem König abgelegten Treuegelübde seine Benefizien. 12 Der Kanzleidirektor war meistens ein Domkapitular, der in seiner Jugend Sekretär des Erzbischofs gewesen ist. Nach seiner Amtszeit wurde er zumeist mit einer Diözesanbischofsbestallung belohnt. 13 Der Vikar des Domkapitulars lenkt zur Zeit der Sedisvakanz die Diözese als Geschäftsträger. 14 Unter den bedeutendsten Großgrundbesitzern stand hinter dem Bischof von Nagyvárad (Großwardein mit 187.000 Ackern) an zweiter Stelle der Domkapitel von Eger (Erlau) mit 116.000 Acker Land; an fünfter Stelle finden wir den Domkapitel von Esztergom (Gran), an sechster den Domkapitel von Nagyvárad (Großwardein) mit über 80.000 Acker Land. 152