Vas megye múltjából 1976 - Levéltári Évkönyv 1. (Szombathely, 1976)

Horváth Ferenc: Szombathely rendezett tanácsú, később megyei város hivatalszervezete (1860-1944)

38. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1928. 109. sz. 39. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1878. 94. sz. és 1885. 91. sz. 40. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1893. 71. sz. 41. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1900. 142. sz. 42. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1906. 81. sz. 43. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1918. 8. sz. és 1922. 34. sz. 44. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1927. 219. sz. 45. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1929. 109. sz. 46. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1931. 253. sz. 47. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1932. 104. sz. 48. VamL, Szombathely r. t. város közgy. kv. 1868. 28. sz. 49. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1872. 85. sz. 50. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1873. 48. sz. 51. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1891. 85. sz. 52. VamL. Szombathely r. t. város közgy. kv. 1891. 101. sz. 53. VamL, Szombathely r. t. város közgy. kv. 1928. 202. sz. Ferenc HORVÁTH Die Amtsorganisation der Stadt Szombathely 1860—1944 Über die autonomen Organe der Stadtverwaltung von Szombathely erschien von Verfasser 1971 eine Studie im Band „Studien aus der Vergangenheit der lokalen Selbstverwaltung in Ungarn" (Re­dig, von György Bonis, Alajos Degré). In der vorliegenden Arbeit ist als deren Fortzetzung eine Über­sicht über die städtische Amts organisation von 1860 bis 1944 gegeben. Innerhalb der Amtsstruktur wird der Stadtrat, der in der Epoche des Dualismus (1860-1918) das Leben der Städte im allgemeinen stark beinflußte, besonders eingehend behandelt. Verfasser beschreibt seine Aufgaben und Amtsbereiche bis zu seiner Aufhebung in 1929 aufgrund der Munizipi­alstatute. Ein eigenes Kapitel ist der Geschichte der städtischen Dignitäre und ihren Ämtern gewidmet. In­nerhalb dessen wird dem Bürgermeisteramt besondere Aufmerksamkeit zugewandt, die Kompetenz und der Amtsbereich des Bürgermeisters sind ausführlich beschrieben, mit der Feststellung, daß diese sich im Laufe der Zeit immer mehr ausbreiteten und die Ausbreitung der Kompetenzen des Bürgermei­sters mit der Festigung seiner Macht zusammenhing. Es wird dargelegt, daß die Kompetenz des Bürgermeisters als erste Instanz sich auf Industrie, Baugewerbe, Landwirtschaft, auf das gesundheitliche und veterinärmedizinische Gebiet erstreckte und in diesem Sinne wird die Institution des Gemeindegerichts mit den Aufgaben der Strafjustiz im Fall von Vergehen, die Industriebehörde erster Instanz, das städtische Standesamt, das städtische Woh­nungsamt, das Arbeitsamt, die innerhalb der magistralen Behörde funktionierende Militärsektion, die städtische Armenfürsorge, die Kriegsfürsorge und die öffentliche Versorgung erörtert. Die Arbeit befaßt sich mit den höheren Dignitären, wie der leitende Magistratsbeamter für Rechtssachen, magistrale Veterinärarzt, Wirtschaftsinspektor, der städtische Ingenieur und sein Amt, der Amtsarzt und das Gesundheitsamt und innerhalb dessen mit den Befugnissen und der Tätigkeit der Bezirksärzte und der Hebammen besonders eingehend. Einen beachtlichen Teil des Artikels beanspruchen die Wirtschaftsorgane der Stadt, vor allem das städtische Rechnungsamt und die Kasse sowie die Verwaltungsorgane des Steuerwesens, die Be­fugnisse und Aktivitäten des Benefizialamtes. Der Waisenstuhl, der sich mit den Vormundschaftssa­chen befaßt, bildet einen besonderen Kapitel, ebenso wie die bis zur Verstaatlichung der Polizei in 1920 bestandene Stadtpolizei und schließlich die Kompetenzen und Funktionen der städtischen Feuer­wehr. Es wird zusammenfassend festgestellt, daß sich die Einheiten der Amtsorganisation zahlen- und kompetenzmäßig ständig zu Lasten der Autonomie der Stadt vermehrten, was aus den bürokratischen zentralistischen Bestrebungen gegenüber der lokalen Autonomie folgte. In der Verwaltung spielten während der Horthy-Ära (1920-1944) die zentralen Verordnungen, die Bevormundung durch die Ministerien und das Komitat eine immer größere Rolle, so daß die früher so wesentliche städtische Autonomie in den dreißiger Jahren schließlich völlig zu existieren aufhörte. In der Arbeit werden auch die Entlohnung, die sozialen und Rentenverhältnisse und die Rolle der städtischen Beamten in der Gesellschaft, im Handel und im Kreditleben besprochen. Für Forscher der Stadtgeschichte bietet die Arbeit demzufolge eine beachtliche Hilfe, da sie da­rin einen Querschnitt durch die Leitung des Lebens einer Stadt finden und auch in inhaltichen Fragea der aus diesen Ämtern erlassenen Schriftstücke eine gute Orientierung erhalten. 2Z5

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