Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)

Anhang. Die wichtigsten Landesgesetze in Religions-Sachen: - I. Aus dem ersten Theile der Aprobaten

88 Anhang). Die wichtigsten Landes-Gesetze in Religions-Sachen sind : I. Aus dem ersten Theile der Aprobaten '). Titel 1. Artikel 1. Die vier recipirten Religionen sollen nach dieses Reiches** ) eingewilligten allgemeinen Be­schlüssen auch hinfort für ewig nach dem lobenswerthen Beispiele unserer Vorfahren seligen Andenkens für aufge­nommene gehalten werden, da dieses auch der gemeinschaft­liche Bestand des Vaterlandes fordert, wie gleicherweise auch die Reichs-Verfassung und auch die in einigen Ständen ge­­schehnen Vereinigungen. Diesenvier recipirten, wie als : der evang.-reformirten (gemeinbenannt calvinischen), der lutheri­schen oder augsburgischen, der röm,-katholischen, der unit­tarischen oder antitrinitarischen Religion soll freie Religions- Übung in den nach der Reichs-Verfassung üblichen Orten auch fortan gestattet werden*** ). *)Die Approbaten 1653. in ungarischer Sprache abgefaszt, sind eine Auswahl und Sammlung der vom J. 1540. bis 1658. zu Stande gekommenen siebenbürgischen Landtagsartikel. **) Dieses Reiches Siebenbürgen. ***) Nach Landtagsbeschlüssen aus den Jahren 1564. 1572. (Receptionén) 1584. 1588. 1598. 1600. u. s. w. Titel 1. Artikel 3. Auszer den 4 recipirten Reli­gionen sollen sich in Glaubens- oder Religios-Artikeln, weder Privatpersonen, welchen Standes immer, noch ihre Versamm­lungen erkühnen Neuerungen, noch aber Spaltungen einzu­führen oder zu thun unter der Strafe des Hochverraths. ♦) Der Übersetzer fand es am Platze dem deutschen Leser die hierländlichen Religions-Gesetze zu Gebote zustellen.

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