Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)

IV. Ceremonien - 5. Die Trauung der in die Ehe Tretenden

7 6 Ünitarier Spiegel. 5. Die Trauung der in die Ehe Tretenden. Die Unitarier-Kirche hält die Eheschlieszung - obschon sie in derselben lediglich einen auf gegenseitigen Consense beruhenden — sohin im bürgerlichen Rechte gegründeten — Vertrag erkennt — für einen der Art wichtigen Lebensschritt, dasz die daran Betheiligten den dabei Seitens der Kirche ausgeübten feierlichen Ceremonien-Förmlichkeiten nicht ger­ne entsagen. Es dient ja zum Vohlbehagen der Seele, wenn man sich bei einem der Art wichtigen Schritte auf jene oberste Macht stützen kann, an welche der Mensch durch sein religiöses Gefühl hingewiesen wird. Aus diesem Grunde hegen wir die feste Überzeugung, dasz die Kirche ihren moralischen Einflusz auf die Ehe­schlieszung selbst dann behalten wird, wenn die Legislative die Civilehe einführen sollte ; wogegen wir am Ende gar Nichts eingewendet haben wollen. Bis dahin aber sind wir freudigst bereit Alles das zu­­erfüllen, wozu die vaterländischen Gesetze alle inländischen Kirchen — und sohin auch die Unserige verpflichtet. Der gegenseitigen Beeidigung der sich ehelich Anzu­trauenden musz — wenn rücksichtlich ihres Alters und ihres Standes keine gesetzlichen Hindernisse obwalten oder wenn dieselben im gesetzlichen Wege beseitiget wurden — die dreimalige Eheverkündung vorangehen. Die Eheverkündung hat and rei — auf einander folgen­den Sontagen oder falls es die Reihenordnung mit sich bringt, am zweiten und dritten Tage der sonstigen Feste, nach dem Schlusze des Gottesdienstes, in der Kirche — und zwar, wenn die sich ehelich Anzutrauenden verschiedener Religion an­gehören, in den Kirchen beider Theile zu erfolgen.— Bei der Verkündung musz der Tauf- und Familien Namen, die Re­ligion und der Stand der sich Ehelichenden angegeben wer­den.— Die Verkündung wird an den ersten Tagen des Weih­­nachts — des Oster — und des Pfingstfestes — so wie am

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