Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)
III. Kirchenverfassung - A.) Von der Verwaltung
48 Unitarier Spiegel. 5. läszt sie sich in den Kirchenbezirksversammlungen durch ihre Presbyterialen vertreten; — nimmt mittelst ihrer Wablstimmen an der Wahl des Dechanten und der Bezirksnotäre thätigen Antheil. — Die Vertretung der Kirchen- Gemeinden in den Bezirksversammlungen auch durch gewählten Abgeordnete ist im Projecte. Ö.) Vermöge der Kirchenbezirksjurisdicticn verwaltet jeder Kirchenbezirk unter Aufsicht der Centralbehörde sich selbst. — Dieszzwecklich ist die unitarische Kirche gegenwärtig in acht Kirchenbezirke getheilt; in deren Jedem mehr oder weniger Gemeinden begriffen sind. — An der Spitze eines jeden Kirchenbezirkes steht ein Dechant, ein Bezirksnotär, ein Fiscal-Director und ein oder mehrere Bezirks-Curatoren, welche in den Kirchenbezirks-Versammlungen gewählt und von der Centralbehörde bestätiget werden.— Die Mitglieder der Kirchen-Bezirksversammlungen sind die Presbyterialen der in demselben befindlichen Kirchengemeinden und die Kirchenräthe derselben. — Gegenstände der Kirchen-Bezirchsversammlungen sind alle Jene, welche die Religions- und Unterrichts-Angelegenheiten des Kirchenbezirkes betreffen. — Namentlich : 1 .) Verkündung — Invollzugsetzung und Invollzugsetzungs-Veranlassung der kirchenobrigkeitlichen Anordnungen; 2 .) Die Wahl der Kirchenbezirks-Beamten; 3 .) die Austragung der unter den Kirchen-Gemeinden und deren Presbyterialen — so wie unter den privaten Mitgliedern der Kirchen-Gemeinden entstehenden kirchlichen Uneinigkeiten ; — wofern es thunlich ist Erledigung — éven tuel Vorlage ihrer Bittgesuche an die obere Behörde. 4 .) Prüfung und Vorlage der allgemeinen Schulprüfungsberichte ; 5 .) Prüfung des Benehmens des Presbyterialen und nötigenfalls die Einleitung des Strafverfahrens gegen dieselben ; — die Beeidigung der Schulmeister und Bezirksnotäre ; 6 .) Motionen und Antragstellnngen in Allen wie immer gearteten — unsere Religion und unsere Erziehungsanstalten im Allgemeinen — so wie auch bezirksweise betreffenden Angelegenheiten. — Dieselben sind auch absonderlich, im