Szemészet, 1910 (47. évfolyam, 1-4. szám)
1910-05-08 / 1. szám
113 zeren Remissionen ein. Zwei unserer Patienten führten die Ursache der Erkrankung auf den Genuss verdorbener Speisen zurück; die Übrigen konnten darüber überhaupt nichts angeben. Ausnahndos jedoch gestanden sämtliche Potus in mehr oder minderem Masse ein und gaben zu, unmittelbar vor ihrer Erkrankung Rum oder Branntwein genossen zu haben, der in einem der Fälle ein eigentümliches, parfumähnliches Aroma hatte. Die Fälle gelangten zwischen dem 3. bis 35-ten Krankheitstag unter'unsere Beobachtung und dem entsprechend war der objekive Befund der einzelnen Fälle übereinstimmend oder abweichend. Bei den frischen Fällen war die ausserordentliche Erweiterung der Pupille, der vollständige Mangel der Reaktion auf Licht, eventuell deren Anisokorie auffallend. Die lichtbrechenden Medien waren stets rein, die Papillen erschienen vollkommen unversehrt, oder höchstens in ihrer äusseren Hälfte ein wenig dekoloriert. Die Adern waren bei einigen Fällen enger als gewöhnlich, bei anderen zeigten sie keinerlei Abweichung. Bei vorgeschritteneren Fällen war die Entfärbung der Papillen deutlicher; bei einem Patienten, der sich erst in der 5-ten Woche nach seiner Erkrankung zum ersten Male meldete, war sogar ausgesprochene beiderseitige Atrophie der Sehnerven vorhanden. Druck auf den Augapfel oder dessen forcierte seitliche Bewegung war bei einem Teil der Fälle schmerzhaft. Bei jenen Individuen, bei denen Wahrnehmung von Gegenständen oder Licht vorhanden war, konnte absolutes parazentrales negatives Scotom nachgewiesen werden. Die interne und neurologische Üntersuchung ergab in 9 Fällen ein negatives Resultat, während in einem Falle das ganze Krankheitsbild als Polyneuritis imponierte. Auch die rhinologische Untersuchung war mit Ausnahme eines Falles negativ, der Zustand selbst dieses einen unserer Kranken besserte sich auch dann nicht, als die in der Nase Vorgefundenen Polypen entfernt wurden und da in den Nebenhöhlen Eiter nicht vorgefunden werden konnte, können wir auch diesen Fall unter die rhinologisch negativen einreihen. Nach alldem erschien es demnach sehr wahrscheinlich, dass wir einem solchen exogenen Gifte gegenüberstehen, das anfangs in der Regel heftige (falls es in grösseren Mengen in den Organismus gelangt, sogar letal endende) allgemeine pathologische Erscheinungen verursacht, nach deren Ablauf und spurlosem Verschwinden — zufolge seiner sozusagen spezifischen Affinität zu irgend einem Teile des Sehorganes — vollständige Blindheit zurückbleibt. Angesichts des Umstandes, dass sich aus ein und derselben Ortschaft oder Stadt gleichzeitig oder in kurzen Intervallen mehrere Kranke meldeten und dass in diesen Orten ungefähr zur selben Zeit auch Todesfälle zufolge sogenannter „Branntweinvergiftung“ vorkamen, warf Professor v. Liebermann die Idee auf, — die sich später für sehr richtig erwies — ob hier nicht ein, an Stelle der ehemals zur Denaturierung des Alkohols gebrauchten Pyridinbasen angewendetes neues Geheimmitel die Hauptrolle spiele. Dieser Spur folgend, konnten wir durch das Studium der Literatur die Überzeugung gewinnen, dass jene deletäre Wirkung, welche sich in den vorstehend skizzierten Erscheinungen manifestiert, aller Wahrscheinlichkeit nach dem Methylalkohol (CH3OH) zuzuschreiben sei. Die Richtigkeit unserer Voraussetzung wurde durch das Resultat der später amtlich vorgenommenen chemischen Analyse befestigt, da dieselbe in den beschlagnahmten Branntwein- und Rumsorten Methylalkohol nachwies. Sehen wir nun, welche Veränderungen die 8