Szemészet, 1910 (47. évfolyam, 1-4. szám)

1910-05-08 / 1. szám

103 91,590 Kronen Honorar (teils zur Deckung der Fahrkosten) vom Staate geniessen. Unter diesen Ärzten sind 11 die oben erwähnten Trachomärzte, die andern sind ständig angestellte Gemeinde- resp. städtische, Kreis- und Berzirksärzte. Wie aus der Tabelle ersichtlich, verteilen sich die staatlichen Aus­lagen der Ordinationen unter den verschiedenen Munizipiens sehr ver­schiedenartig. Während z. B. die Behandlung im Komitate Bács mit 7380 in Evidenz geführten Kranken dem Staate im ganzen nur 2600 Kronen kostet, werden zu diesem Zweck im Komitate Nyitra mit 2241 Kranken jährlich 15,330 Kronen ausgegeben. Der Grund dieser schein­baren Unverhältnismässigkeit liegt in den lokalen Verhältnissen. Die grossen, wohlhabenden Gemeinden des Tieflandes bedürfen keiner staat­lichen Beihilfe. Die Ärzte dieser grossen Dörfer mit mehreren Tausenden (hie und da bis in 10—12,000) Einwohnern haben reichliches Einkommen und die zumeist nur im Wohnsitz des Arztes, also im selben Dorfe abzuhaltende Ordinationen für Trachomkranken sind mit dem gemeinde­ärztlichen Gehalte genügend honoriert. In den sehr zahlreichen aber kleinen und zerstreut liegenden Dörfern des nördlichen Ungarns erfordert eine gewissenhaft ausgeführte Trachombehandlung sehr viel Zeit und Mühe und muss honoriert werden, umsomehr, da viele dieser Kreisarzt­stellen ohne Sicherstellung eines fixen Gehaltes für die Trachombehandlung gar nicht besetzt werden könnten. Ausser den fixen Gehältern werden jährlich auf empfehlendes Gutachten der betreffenden Behörden 10,000 Kronen als „Belohnung“ von je 200—300 Kronen unter zirka 40—45 solcher Ärzte verteilt, welche in der Behandlung der Trachomkranken besonders gute Erfolge erreichen oder in der Bekämpfung des Trachoms in irgend einer Weise besondere Verdienste ausgewiesen haben. Die spezielle Ausbildung der Arzte geschieht an besonderen „Trachomkursen“, die alljährlich einmal und zwar gleichzeitig an der I. Universitäts-Augenklinik und im staatlichen Augenspital in Budapest, ferner in den staatlichen Augenspitälern zu Szeged und Brassó abgehalten werden. Die Zeit dieser Kurse wird 3—4 Monate früher veröffentlicht, so dass alle Ärzte, die daran teilnehmen wollen, sich — im Dienstwege — melden können. Je nach der Zahl der Aspiranten werden vom Ministerium entweder alle angenommen, oder nur diejenigen, die in­folge ihrer Anstellung usw. besondere Kenntnisse über Diagnostik und Behandlung des Trachoms in erster Reihe benötigen. Gewöhnlich werden nach Budapest 15—20, in die anderen Kurse 3—10 Kollegen einberufen. Die Kurse dauern 10 Tage und werden zumeist im Juni unter Mit­wirkung des Regierungskommissärs, des Referenten, und der Leiter der genannten Spitäler abgehalten. Eine klinische oder Krankenhaus-Behandlung wird wegen mangel­hafter Anzahl der Augenspitäler zumeist nur den an schwereren, besonders mit Erkrankungen der Hornhaut kompliziertem Trachom leidenden zu teil. Zwar werden von den Behörden auch leichtere Fälle, z. B. die bei Assentierungen entdeckten trachomkranken Wehrpflichtigen den Spitälern zugewiesen, werden aber bald in „gebessertem“ Zustande entlassen und ambulatorisch weiterbehandelt. Die Behandlungskosten der umbemittelten Trachomkranken werden vom Ärar bestritten; auch ist zu bemerken, dass sämtliche ungarische Eisenbahnen verpflichtet sind, unbemittelten

Next

/
Oldalképek
Tartalom