Szemészet, 1910 (47. évfolyam, 1-4. szám)
1910-05-08 / 1. szám
101 kleine Kinder zurück. Demgemäss sistiert die offizielle Behandlung der Trachomkranken in diesen Gebirgsgegenden von Anfang Mai bis Ende September vollkommen. Die wenigen Trachomkranken, die zuhause geblieben sind, suchen den Arzt in seiner Wohnung auf. Auch in solchen Bezirken, in welchen die Einwohnerschaft bei der Bearbeitung des heimatlichen Bodens genügend verdient und zuhause bleibt, suchen die Trachomkranken höchstens die an Sonn- und Feiertagen abgehaltenen Ordinationen auf; die dringende Feldarbeit lässt ihnen während der Wochentage dazu keine Zeit. Arbeitertruppen, in denen sich trachomkranke Arbeiter befinden und sich aus der Heimat im voraus bestimmte Domänen verdingen, werden der betreffenden Behörde angemeldet. Diese sorgt dann dafür, dass die Trachomkranken während des Sommers wenigstens einmal wöchentlich (Sonntags) behandelt werden. So werden in den grösseren, besonders staatlichen Domänen, den ganzen Sommer hindurch diese fremden Arbeiter behandelt. Diese alljährlich sich widerholenden Wanderungen des Volkes stellen der Bekämpfung des Trachoms beinahe unüberwindliche Hindernisse in den Weg, und zwar teils dadurch, dass viele der im ganzen Lande sich zerstreuenden Trachomkranken während 4—5 Monate oft gänzlich ohne Aufsicht und Behandlung bleiben, so dass sie im Herbste in verschlimmertem Zustande wieder zum Vorschein kommen — teils weil das truppenweise Herumreisen und Logieren der Trachomkranken mit gesunden Leuten zusammen tagtäglich zahllose Gelegenheiten zur Infektion darbietet und somit trotz aller Bestrebung in gewissen Distrikten zu einer fortwährenden Verbreitung der Krankheit führt. Die Regierung ist seit Jahren bemüht, diesem Übelstande irgendwie abzuhelfen, ohne dabei die Leute in ihrem Brotverdienst zu schädigen und sie in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränken. Hoffentlich werden diese Bemühungen nicht ohne Erfolg bleiben. Hindernde Momente sind ferner in manchen Ortschaften die mangelhafte Intelligenz des Volkes, Kurpfuscherei, abergläubiches Abneigen gegen jede ärztliche Behandlung; schmerzhafte Behandlungsmethoden, häufig schon ein stärkeres Touchieren mit Silbernitratlösung, infolge dessen „die früher gesunden Augen in Entzündung geraten sind“, genügt schon häufig dieses Misstrauen zu erwecken und rege zu halten. In gewissen Gegenden stösst man auf ganz merkwürdige Auffassungen des Volkes, die es der Trachombehandlung gegenüber feindselig stimmen. Es kommt besonders bei wohlhabenden Leuten, z. B. unter den reichen schwäbischen Bauern vor, dass die mit Trachom behafteten sich ihrer Krankheit schämen, die gesunden diese als eine nota inferior betrachten. In solchen Dörfern werden die öffentlichen Ordinationen, besonders wenn diese in dem Gemeindegebäude abgehalten werden, sehr ungern besucht, vielmehr wollen sich die Trachomkranken in den Privatsprechstunden des Gemeindearztes behandeln lassen. Eine viel bestrittene Frage ist die der Zwangsbehandlung, d. h. ob die Trachomkranken, die sich der ärztlichen Behandlung absichtlich entziehen, dazu durch Strafen, oder polizeiliches Vorführenlassen gezwungen werden sollen. Der oben erwähnte XIV. Gesetzartikel 1876 berechtigt die Behörden dazu. Aus humanen und praktischen Gründen werden aber derartige energische Massregeln zumeist nur dort angewendet, wo das Verhalten einiger renitenten Aufwiegler als schlechtes Beispiel für