Századok – 1898
Értekezések - WERTHEIMER EDE: A magyarországi czenzura történelméhez 294
A MAGYARORSZÁG I CZENZURA TÖRTÉNELMÉHEZ. 321 Bei dieser weltkündigen Tendenz scheuten sie jedoch nichts so sehr, als das Licht, welches durh Gelehrte und Schriftsteller über ihre Constitution verbreitet werden könnte. So sehr sie sich auf einem Landtage, wo Hungar zu dem Hungar spricht, alles erlauben, auf ihre veralteten Gesetze pochen, wenn sie solche zu ihrem Vortheile drehen können ; so sehr fürchten sie dieselbe Materie in gelehrten Schriften untersucht und erläutert zu sehen. Die Hungarn begreifen sehr wohl, dass ihr morsches Staatsgebäude, nicht wohl mehr im Einklänge mit der gesunden Vernunft und unserem Zeitgeiste, nicht einmal die Beleuchtung durch die Geschichte aushalten könne. Die hungarische Hofkanzeley ist zwar als Wächterin Ew. Majestät königlicher Rechte in Hungarn aufgestellt ; sie hat in dieser Beziehung grosse Verpflichtungen : allein, wie hat sie sich in neueren Zeiten, wo wir so viele königliche Rechte verkümmern sahen, dieser Verpflichtungen entlediget? Ich wage es nicht, Ew. Majestät tiefer Beurtheilung vorzugreifen ; allein, wem ist in unseren Tagen nicht das Bestreben der Hungarn bekannt, ihr Interesse von dem Wohle der gesammten Monarchie los zu reissen? fand nicht dieser Separatismus, der so viel Unheil über die Monarchie gebracht hat, oft Schutz und Stütze in der huugarischen Hofkanzeley? Ew. Majestät sind nach der Constitution in Ansehung des Bücherwesens nicht gebunden : Allerhöchstdieselben können die Entscheidung, ob ein Buch erlaubt oder verboten werden solle, jeder Behörde übertragen. Durch eine lange Reihe von Jahren hat die hiesige Central-Censur monatlich der hungarischen Hofkanzeley die Verzeichnisse der erlaubten und verbotenen Bücher mitgetheilet und sie waren die gesetzliche Richtschnur im Bücherwesen für Hungarn sowohl als für Ew. Majestät übrige Staaten. Es ist zwar richtig, dass Ew. Majestät nach der so folgenreichen und stürmischen Periode, welche in Hungarn nach dem Tode weiland Sr. Majestät Kaiser Joseph IT. erfolgte, zu befehlen geruheten, dass mit der Hungarischen Hofkanzeley über Bücher und Manuskripte, welche Hungarn betrafen, Rücksprache gepflogen werden sollte : allein Allerhöchstdieselben haben in der Folge oft wahrzunehmen Gelegenheit gehallt, wohin diese Rücksprache führte. Kein Werk durfte gestattet werden, das nur im Mindesten ein von den Hungarn gegen Ew. Majestät angesprochenes Recht zweideutig darstellte. Wie die hungarische Hofkanzeley mit Gegenständen die-