Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)

Andrea Komlosy: Österreichs Brückenfunktion und die Durchlässigkeit des „Eisernen Vorhangs“

Produkte geltende Embargo für österreichische und ausländische Exporteure zu umgehen.90 Die wachsende Verschuldung der Oststaaten, die die Ausweitung des Ost-West-EIandels mit sich brachte, verwies die österreichische Vermittlerrolle schließlich in ihre Grenzen. Das Schuldenmanagement ließ gewichtige Gläubiger- Clubs bzw. multilaterale Organisationen auf den Plan treten, allen voran den Internationalen Währungsfonds, dem Rumänien im Jahr 1972, Ungarn im Jahr 1982 und Polen im Jahr 1986 beitraten. Der Bedeutungsrückgang der ökonomischen Vermittlungstätigkeit österreichischer Firmen wurde spürbar, sobald die makroökonomische die mikroökonomische und die multilaterale die bilaterale Ebene im Ost-West-Geschäft zu überlagern begann. In dem Maße, wie der „Eiserne Vorhang“ seine Wirkungsweise einbüßte, verringerte sich auch der Bedarf an einem neutralen Kommunikator. Österreichs Rolle als Drehscheibe im Ost-West-Geschäft hatte also schon vor dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ an Bedeutung verloren. Umgekehrt konnte sich das Land als Sitz von UN-Organisationen einen Platz im internationalen Vermittlungsgeschäft sichern. Sonderform der internationalen Arbeitsteilung: Lohnveredelung in Osteuropa Das politische Primat der staatssozialistischen Länder bedingte die staatliche Kontrolle über außenwirtschaftliche Beziehungen. Dies schloss den Import und Export von Kapital nicht unbedingt aus, sodass westliche Investitionen in realsozialistischen Ländern ebenso möglich waren wie Kapitalbeteiligungen realsozialistischer Unternehmungen im westlichen Ausland. Grundvoraussetzung war jedoch die Genehmigung und Kontrolle des Kapitalverkehrs durch die staatlichen Stellen. De facto war die Kapitalverflechtung zwischen Ostblock und westlichem Europa sehr gering. Seit Mitte der 1970er Jahre wurde in einigen Staaten die Möglichkeit von Ausländsbeteiligungen im Rahmen von Joint Ventures eröffnet; sie lief allerdings erst Mitte der 1980er Jahre an und blieb auf Ungarn und Polen beschränkt.91 Eine indirekte Möglichkeit der Auslandsinvestition stellte die Verlagerung bestimmter industrieller Fertigungen in Ostblockstaaten zwecks Ausnützung der Kostendifferenz dar. Diese Praxis entsprach der ab den 1970er Jahren um sich greifenden Tendenz westlicher Unternehmungen, arbeitsintensive Fertigungen in Billiglohnländer zu verlagern. Während in Ländern der Dritten Welt diese Verlagerung häufig mit einem Kapitalexport verbunden war, der die Fertigungs­stätten in das Eigentum eines multinationalen Konzerns integrierte, fand die Auftragsfertigung in Ostblockstaaten in den meisten Fällen ohne einen Wechsel in Österreichs Brückenfunktion und die Durchlässigkeit des „bisernen Vorhangs“ 90 Stankovsky, Jan: Österreich und der COCOM In: WIFO-Monatsberichte 3/1990 91 Lingelsheim-Seibicke: Handbuch, VIII/1. 97

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