Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)

Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen

Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten ... Artikel 6 - Die von China zu leistenden Entschädigungen Einige allgemeine Bemerkungen zu den Verhandlungen um die Entschädigungen In der zentralen Frage der Entschädigungszahlungen1834 kamen die Diplomaten schnell überein, die Prüfung der Ansprüche einer Kommission zu übertragen - die Initiative zur Bildung derselben wurde jedoch den jeweiligen Regierungen zugewiesen.1835 Während man auf entsprechende Instruktionen wartete, wurde diskutiert, wie von der chinesischen Regierung Garantien für die Zahlung verlangt werden könnten.1836 Salvago-Raggi schlug die Formulierung „La Chine prendra des mesures financières dans le sens que les Puissances lui indiqueront, afin de garantir le payement des indemnités et le service des emprunts.“1837 Die Vertreter des Deutschen Reiches, Österreich-Ungams, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten wollten diese Formulierung ihren Regierungen mit einer positiven Beurteilung vorlegen; die Vertreter Frankreichs und Russlands waren strikt dagegen und die Belgiens und Japans wollten Instruktionen erbitten.1838 Czikann hatte der k. u. k. Regierang den ersten Entwurf empfohlen, war jedoch bereit, auch den neuen Kompromiss vorzuschlagen: „La Chine prendra des mesures financières acceptables pour les Puissances, afin de garantir le payement des dites indemnités et le service des emprunts.“1839 Ohne die endgültige Höhe der Forderungen zu kennen, schlug das Redaktionskomitee für die Entschädigungsforderangen vor: Indemnités équitables pour les Etats1840, les Sociétés, les particuliers, ainsi que pour les Chinois, qui ont souffert, au cours des derniers événements, dans leur personne ou dans leurs biens, par le fait qu’ils étaient au service d’étrangers.1 1 1834 Eine detaillierte Untersuchung der Zahlungsmodalitäten und der tatsächlichen Abwicklung der Transaktionen würde den Rahmen dieser Untersuchung sprengen. Im folgenden werden nur die allgemeinen Grundlagen, die im Verlauf der Verhandlungen der Mächte untereinander erarbeitet wurden, kurz dargestellt - genauer kann hier nur auf die Berechnungen der Entschädigung für Österreich-Ungarn eingegangen werden. Generell zu den Entschädigungen: Wang Shuhuai, Gengzi peikuan [The Boxer indemnity], Institute of Modem History, Academia Sinica, Monograph Series No. 32, Taipei 1974. 1835 ACNP, 3e séance, 31.10.1900 [5], 1836 Li Hongzhang hatte eine Garantieerklärung vorgeschlagen, die nach der Auffassung einiger Diplomaten eine Verknüpfung der Entschädigungsleistungen mit Handelsinteressen bedeutete. ACNP, 4e séance, 5.11.1900 [13]. 1838 Ebenda. 1839 ACNP, 10e séance, 24.11.1900 [27], 1840 Darunter sollten auch die Entschädigungen für getötete Soldaten bzw. Matrosen fallen, egal, ob diese während der Belagerung oder während der militärischen Operationen zur Beendigung der Unruhen gefallen waren. (ACNP, 8e séance, 13.11.1900 [22]). Die Entscheidung, wem wieviel an Entschädigung zusteht, zog sich in Österreich-Ungarn bis ins Jahr 1903, siehe dazu u.a. die in KA, MS/PK 1903-X1I-14/5 erliegenden Akten, die auch genaue Aufstellungen darüber enthalten, wer welchen Betrag erhielt. 483

Next

/
Oldalképek
Tartalom