Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)

Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen

Georg Lehner - Monika Lehner Gouvernement Chinois accordera au Gouvernement Japonais une réparation hono­rable pour l’assassinat de M. Soujiyama chancelier de la Légation du Japon.“1817 Artikel 4 - Die Errichtung von Mahnmalen auf geschändeten Friedhöfen Im Laufe der Wirren waren zahlreiche ausländische Friedhöfe geschändet worden — ein Verbrechen, das auch „aux yeux des Chinois eux-mêmes [...] un caractère de gravité exceptionelle“1818 hatte. Auf diesen Friedhöfen befanden sich neben den Grabstätten von Missionaren auch die einiger Diplomaten, aber auch von Soldaten aus dem Krieg von 1860, von fremden Staatsangehörigen, die in China gelebt hatten und von Matrosen, die während des Aufenthalts von Gesandtschaften in Beijing verstorben waren. Ohne längere Diskussionen einigte man sich auf die Forderung: Un monument expiatoire sera érigé par le Gouvernement Chinois dans chacun des ci­metières étrangers ou internationaux qui ont été profanés et dont les tombes ont été dé­truites.1819 Diese wurde - auf Vorschlag des britischen Gesandten - als Artikel 3, unmittelbar nach dem Artikel über die Bestrafung der Schuldigen, angenommen. Am 13. November 1900 einigten sich die Vertreter der Mächte auf die Formulierung: Un monument expiatoire sera érigé par le Gouvernement Chinois dans chacun des ci­metières étrangers ou internationaux qui ont été profanés et dont les tombes on été dé­truites.1820 Artikel 5 - Die Durchsetzung eines Waffeneinfuhrverbotes Schon im August 1900 waren in Österreich-Ungarn Maßnahmen ergriffen worden, die Ausfuhr von Waffen und Munition nach China zu unterbinden,1821 weshalb diese Diskussionen in Österreich-Ungarn nicht unbedingt mit großer Vehemenz geführt wurden. Die Frage des Waffeinfuhrverbotes war unter den Diplomaten in Beijing wenig umstritten — wurde aber von den einzelnen Regierungen sehr differenziert gesehen. Der k. u. k. Gesandte in Tokyo meldete: Ein solches Verbot [...] meinte man hier, müßte der Unabhängigkeit China’s ein Ende bereiten und es auf Gnade und Ungnade jener Macht ausliefem, die einen oder den anderen Theil seines Territoriums sich anzueignen wünschte.1822 1817 ACNP, lie séance, 4.12.1900 [35], Dieser Paragraph sollte unter der Nummer „3“ in die Note eingefügt werden. 1818 ACNP, 6e séance, 5.11.1900 [16], 1819 Ebenda. 1820 ACNP, 8e séance, 13.11.1900 [21], Im Protokoll dieser Konferenz wird dieser Punkt noch als Artikel 3 bezeichnet, da der Punkt mit der Entschädigung für die Ermordung Sugiyama’s erst später dazukam. 1821 HHStA, A R. F 36/11,36-Krieg China-5/2, Ministerium des Innem an MdÄ, ZI. 42331/1901, Wien, 13.2.1902. S.o. 1822 HHStA, P.A. XXIX/22, Ambro an Gotuchowski, Bericht Nr. 85, Tokio, 12.11.1900. 480

Next

/
Oldalképek
Tartalom