Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)

Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten - Verlauf, Abschluss und Unmittelbare Folgen

gestellten Bedingungen übergab Cölogan am 24. Dezember 1900 dem Bevoll­mächtigten Chinas, Yikuang Prinz Qing.1732 1733 Konkret waren das folgende Forderungen: 1. Entsendung einer Sondergesandtschaft'733 unter Führung eines kaiserlichen Prinzen nach Berlin, um dem deutschen Kaiser das Bedauern des chinesischen Kaisers und der chinesischen Regierung auszusprechen und Errichtung eines Monuments am Ort des Attentats auf den deutschen Gesandten von Ketteier. 2. Strenge Bestrafung der im Dekret vom 25. September 1900 genannten Personen (gemessen an den von ihnen begangenen Verbrechen) sowie aller Personen, die von den Vertretern der Mächte später genannt werden - Aussetzung aller Prüfungen in den Städten, in welchen Ausländer niedergemetzelt oder misshandelt wurden, auf 5 Jahre. 3. Entschädigung für Japan für die Ermordung Sugiyama’s. 4. Errichtung von Mahnmalen auf den geschändeten ausländischen und internationalen Friedhöfen. 5. Aufrechterhaltung des Waffeneinfuhrverbots und des Verbotes des Imports von Material zur Produktion von Waffen und Munition. 6. Entschädigungen für Staaten, Firmen und Einzelpersonen sowie für Chinesen, die an Leib und Leben gelitten hatten, weil sie im Dienste von Ausländem standen - China verpflichtet sich, durch geeignete Finanzierungsmaßnahmen die Zahlung dieser Indemnitäten zu garantieren. 7. Recht auf Unterhaltung von Gesandtschaftswachen für jede Macht sowie das Recht, das Gesandtschaftsviertel in Verteidigungszustand zu versetzen. - Chinesen dürfen nicht im Gesandtschaftsviertel wohnen. 8. Schleifung der Forts von Dagu sowie aller Anlagen, die den freien Verkehr zwischen Beijing und dem Meer gefährden könnten. 9. Recht auf militärische Besetzung strategisch wichtiger Punkte zwischen Beijing und dem Meer. 10. Verpflichtung der chinesischen Regiemng, in allen Unterpräfekturen zwei Jahre lang ein Dekret zu affichieren, durch welches unter Androhung der Todesstrafe auf ewig die Bildung ausländerfeindlicher Gesellschaften verboten wird - Verlautbarung eines zweiten Ediktes, in dem allen General- Gouverneuren, Gouverneuren, Provinz- und Lokalfunktionären strikt befohlen wird, jegliche ausländerfeindliche Unruhen sofort Die „Friedensverhandlungen“ zwischen China und den Mächten ... 1732 HHStA, P.A. XXIX/14, Czikann an MdÄ, Telegramm No. 13 (8 775 Chiffre), Peking, 24.12.1900. Der zweite Bevollmächtigte Chinas, Li Hongzhang, war durch Krankheit verhindert. (Ebenda). 1733 Im Original wird das Wort „Sühne“ nicht verwendet, es heißt: „pour exprimer les regret de Sa Ma­jesté l’Empereur de Chine et du Gouvernement Chinois au sujet de l’assassinat de feu Son Excel­lence le baron von Ketteler, Ministre d’Allemagne.“ (HHStA, P.A. XXIX/15, fol. 5lv) In den Tageszeitungen und in den diplomatischen Berichten wird jedoch sehr bald von „Sühnemission“ gesprochen. 461

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