Georg Lehner, Monika Lehner (Hrsg.): Sonderband 6. Österreich-Ungarn und der „Boxeraufstand” in China (2002)

Österreich-Ungarn und der Beginn des Internationalen Engagements zur Unterdrückung der Unruhen in China

Österreich-Ungarn und der Beginn des internationalen Engagements ... Gewässern sollte jedoch mit aller gebotenen militärischen Vorsicht vorgegangen werden (Mitte Juli hatte man noch eine Aktion der chinesischen Marine befürchtet). Beim ersten Zusammentreffen mit den in den chinesischen Gewässern anwesenden k. u. k. Kriegsschiffen hatte Montecuccoli mit dem Hissen seiner Kommandoflagge auf S.M.S. „Kaiserin und Königin Maria Theresia“ die Funktionen eines kommandierenden Befehlshabers aller in Ostasien befindlichen österreichisch­ungarischen Seestreitkräfte zu übernehmen: Bei Ausübung derselben werden Ihnen die vollen militärischen und gerichtsherrlichen Rechte eines mit einer selbstständigen Mission in transoceanischen Gewässern betrauten k. und k. Escadre-Commandanten übertragen. Bis zu einer allfalligen - Mitte Juli im Allgemeinen nicht mehr erwarteten - Wiederherstellung der Kommunikation mit der k. u. k. Gesandtschaft in Beijing wurde der Eskaderkommandant auch zu einem eigenständigen politisch­diplomatischen Vorgehen zur Wahrung der österreichisch-ungarischen Interessen ermächtigt. Nach der Wiederherstellung der Kommunikation mit Beijing sollte Montecuccoli stets im Einvernehmen mit dem Leiter der dortigen k. u. k. Gesandtschaft Vorgehen. Bei internationalen militärischen Operationen sollte sich Montecuccoli die ,Aufrechterhaltung eines harmonischen Zusammenwirkens aller Mächte“ als Richtschnur seines persönlichen Verhaltens „unverrückt“ vor Augen halten. Auch bei der Teilnahme der gelandeten k. u. k. Truppen an internationalen Operationen blieb Montecuccoli die Beurteilung über Ausmaß und örtliche Begrenzung der Einsätze überlassen. Lediglich in besonders wichtigen Fällen sollte er „bei Zeitzulaß“ die Entscheidung der Marine-Sektion des Reichskriegsministeriums einholen. In diesem Zusammenhang wurde er darauf hingewiesen, dass - Mitte Juli - eine „Entsendung combinierter Truppentheile des k. und k. Heeres nach China, dermalen nicht beabsichtigt“ war und dass er die Teilnahme an militärischen Operationen nach diesem Gesichtspunkt zu koordinieren habe. In der Marine-Sektion war man sich dessen wohl bewusst, dass „eine außergewöhnliche Verwendung der Landungs-Detachements“ notwendig werden dürfte. Die schriftliche Berichterstattung des Eskaderkommandos hatte nach den „einschlägigen Bestimmungen des Dienstreglements für die k. und k. Kriegs- Marine III. Theil.“ zu erfolgen, für telegraphische Meldungen waren die Verfügungen des Erlasses P.K./M.S. Nro. 3134 ex 1899 zu beachten. Das Hafenadmiralat in Pola hatte dem Eskaderkommandanten vor Antritt der Reise sämtliche von der Ostasien-Reise S.M.S. „Kaiserin Elisabeth“ aus dem Jahr 1899 stammende Reservat-Akten auszufolgen. Diese Akten sollten nur zur persönlichen Orientierung des Eskaderkommandanten dienen und von diesem „unter persönlichen Verschluß“ genommen werden.446 Neben diesen maritim-militärischen Instruktionen erhielt Montecuccoli auch diplomatische Richtlinien: KA, MS/OK 1900-II-4, Nr. 1 477, RKM/MS an Montecuccoli, Wien, im Juli 1900. [Videant MKSM, 18.7.1900, MdÄ, 16.7.1900, RKM, 23.7.1900, Chef des Generalstabes, 26.7.1900], 141

Next

/
Oldalképek
Tartalom